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Max Foerster untersucht, welche Bedeutung Strafurteilen fur nachfolgende Zivilverfahren zukommen sollte. Ausgehend von einer grundlichen Analyse von Straf- und Zivilverfahren zeigt er, dass die Rechtskraft ausschlaggebend ist. Die Rechtskraft von Strafurteilen wirkt gegen Verurteilte, die von der subjektiven Rechtskraft erfasst werden, in den Grenzen der objektiven und temporalen Rechtskraft in nachfolgenden Gerichtsverfahren uber denselben Lebenssachverhalt. Der Subsumtionsschluss eines Strafurteils ist asymmetrisch gegenuber darin Verurteilten auch in nachfolgenden Zivilverfahren massgeblich. Ein die Grenzen der Rechtskraft sprengender Transfer scheidet aus, weil er die Rechte derjenigen, die an einem Strafverfahren nicht beteiligt sind, nur unzureichend wahrt. Die weithin als Dogma angenommene Trennung von Straf- und Zivilverfahren fuhrt in ein Trennungsdilemma, wenn die Rechtsprechung trotz des Trennungsdogmas einen Transfer praktiziert. Dieser ist angesichts des Dogmas undifferenziert und fuhrt zu unzulassigen UEberraschungsmomenten, weil er Wirkung und Grenzen der Rechtskraft nicht beachtet. Ein Transfer mittels asymmetrischer Rechtskrafterstreckung loest dieses Trennungsdilemma dagegen ausgewogen und sachgerecht. Er ermoeglicht bei Starkung der Verfahrensrechte Effizienzgewinne. Diese Loesung fugt sich systematisch korrekt in den Instanz- sowie Gerichtsaufbau ein und leistet so zugleich einen nachhaltigen Beitrag zur Justizmodernisierung, insbesondere der effektiven Nutzung der Ressource Justiz. Das Buch wurde mit dem Kulturpreis Bayern der E.On Bayern AG und des Bayerischen Staatsministeriums fur Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgezeichnet.
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Max Foerster untersucht, welche Bedeutung Strafurteilen fur nachfolgende Zivilverfahren zukommen sollte. Ausgehend von einer grundlichen Analyse von Straf- und Zivilverfahren zeigt er, dass die Rechtskraft ausschlaggebend ist. Die Rechtskraft von Strafurteilen wirkt gegen Verurteilte, die von der subjektiven Rechtskraft erfasst werden, in den Grenzen der objektiven und temporalen Rechtskraft in nachfolgenden Gerichtsverfahren uber denselben Lebenssachverhalt. Der Subsumtionsschluss eines Strafurteils ist asymmetrisch gegenuber darin Verurteilten auch in nachfolgenden Zivilverfahren massgeblich. Ein die Grenzen der Rechtskraft sprengender Transfer scheidet aus, weil er die Rechte derjenigen, die an einem Strafverfahren nicht beteiligt sind, nur unzureichend wahrt. Die weithin als Dogma angenommene Trennung von Straf- und Zivilverfahren fuhrt in ein Trennungsdilemma, wenn die Rechtsprechung trotz des Trennungsdogmas einen Transfer praktiziert. Dieser ist angesichts des Dogmas undifferenziert und fuhrt zu unzulassigen UEberraschungsmomenten, weil er Wirkung und Grenzen der Rechtskraft nicht beachtet. Ein Transfer mittels asymmetrischer Rechtskrafterstreckung loest dieses Trennungsdilemma dagegen ausgewogen und sachgerecht. Er ermoeglicht bei Starkung der Verfahrensrechte Effizienzgewinne. Diese Loesung fugt sich systematisch korrekt in den Instanz- sowie Gerichtsaufbau ein und leistet so zugleich einen nachhaltigen Beitrag zur Justizmodernisierung, insbesondere der effektiven Nutzung der Ressource Justiz. Das Buch wurde mit dem Kulturpreis Bayern der E.On Bayern AG und des Bayerischen Staatsministeriums fur Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgezeichnet.