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Sponsoring als Schlusselbegriff im Zusammenhang mit der Finanzierung sportlicher, kultureller oder sozialer Aktivitaten und zugleich als wichtiges Instrument der Unternehmenskommunikation wurde im deutschen Recht bislang nur ansatzweise erfasst. Renate Schaub stellt nach einer ausfuhrlichen Rechtstatsachenanalyse Sponsoringvertrage in den groesseren Zusammenhang von Vertragen zur Foerderung uberindividueller Zwecke, analysiert und systematisiert diese Rechtsgeschafte (u.a. auch zahlreiche ganz oder teilweise unentgeltliche Geschafte, Werbevertrage, Lizenzvertrage) und entwickelt Regeln zu ihrer zivilrechtlichen Erfassung und zur Rechtsgestaltung. Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Weiterentwicklung der Grundsatze zur Erfassung typengemischter Vertrage und zur Vermarktung persoenlichkeitsrechtlich gepragter Rechtspositionen. Auch die Bezuge der untersuchten Rechtsgeschafte zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Lauterkeits- und Medienrecht, werden eroertert. Die Autorin konkretisiert den Typus des Sponsoringvertrags als Rechtsgeschaft, bei dem der Gesponserte eine Kommunikationsleistung erbringt und dafur vom Sponsor eine Foerderleistung erhalt, als Grundlage der vertragsrechtlichen Beurteilung und differenziert nach der Interessenstruktur zwischen zwei Untertypen, die sich aus dem ubergeordneten Blickwinkel der Analyse von Vertragen zur Foerderung uberindividueller Zwecke ergeben. Abschliessend arbeitet sie grundlegende vertragsrechtliche Strukturen der Foerderung uberindividueller Zwecke heraus.
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Sponsoring als Schlusselbegriff im Zusammenhang mit der Finanzierung sportlicher, kultureller oder sozialer Aktivitaten und zugleich als wichtiges Instrument der Unternehmenskommunikation wurde im deutschen Recht bislang nur ansatzweise erfasst. Renate Schaub stellt nach einer ausfuhrlichen Rechtstatsachenanalyse Sponsoringvertrage in den groesseren Zusammenhang von Vertragen zur Foerderung uberindividueller Zwecke, analysiert und systematisiert diese Rechtsgeschafte (u.a. auch zahlreiche ganz oder teilweise unentgeltliche Geschafte, Werbevertrage, Lizenzvertrage) und entwickelt Regeln zu ihrer zivilrechtlichen Erfassung und zur Rechtsgestaltung. Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Weiterentwicklung der Grundsatze zur Erfassung typengemischter Vertrage und zur Vermarktung persoenlichkeitsrechtlich gepragter Rechtspositionen. Auch die Bezuge der untersuchten Rechtsgeschafte zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Lauterkeits- und Medienrecht, werden eroertert. Die Autorin konkretisiert den Typus des Sponsoringvertrags als Rechtsgeschaft, bei dem der Gesponserte eine Kommunikationsleistung erbringt und dafur vom Sponsor eine Foerderleistung erhalt, als Grundlage der vertragsrechtlichen Beurteilung und differenziert nach der Interessenstruktur zwischen zwei Untertypen, die sich aus dem ubergeordneten Blickwinkel der Analyse von Vertragen zur Foerderung uberindividueller Zwecke ergeben. Abschliessend arbeitet sie grundlegende vertragsrechtliche Strukturen der Foerderung uberindividueller Zwecke heraus.