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Aussonderungsrecht und Drittwiderspruchsklage sind vollstreckungsrechtliche Instrumente, mit denen geltend gemacht wird, ein Gegenstand gehoere nicht zum haftenden Vermoegen des Schuldners. In der Insolvenzordnung ist als Spezialfall zusatzlich das Ersatzaussonderungsrecht normiert, wahrend eine entsprechende Parallele in der Zwangsvollstreckung zu fehlen scheint. Angesichts der grundsatzlichen Parallelitat der beiden Haftungsordnungen ist dieser Befund uberraschend. Tomas Kuhn nimmt dies zum Anlass, das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht und die ihm zugrunde liegenden materiellrechtlichen Anspruche auf Surrogate zu analysieren und im Zwangsvollstreckungsrecht nach einem entsprechenden Instrument zu suchen. Der Autor postuliert trotz der fehlenden Normierung die Existenz einer solchen Ersatz-Drittwiderspruchsklage im Zwangsvollstreckungsrecht. Da die Zwangsvollstreckung einen solventen Schuldner vor Augen hat, fordert er allerdings einschrankend, dass der zugrunde liegende materielle Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist. Abschliessend untersucht er die Anwendbarkeit des Ersatzaussonderungsrechts und der Ersatz-Drittwiderspruchsklage im Falle rechtsgrundloser Verausserungen und bejaht sie im Grundsatz. Der Autor zeigt damit auf, dass zumindest aus vollstreckungsrechtlicher Sicht kein Bedurfnis besteht, bei der Ruckabwicklung rechtsgrundloser Verausserungen mit der herrschenden Meinung einen dinglichen Ruckerwerb des Nichtberechtigten zu fordern, da die Grundlage dieser Schutzinstrumente blosse schuldrechtliche Anspruche sind.
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Aussonderungsrecht und Drittwiderspruchsklage sind vollstreckungsrechtliche Instrumente, mit denen geltend gemacht wird, ein Gegenstand gehoere nicht zum haftenden Vermoegen des Schuldners. In der Insolvenzordnung ist als Spezialfall zusatzlich das Ersatzaussonderungsrecht normiert, wahrend eine entsprechende Parallele in der Zwangsvollstreckung zu fehlen scheint. Angesichts der grundsatzlichen Parallelitat der beiden Haftungsordnungen ist dieser Befund uberraschend. Tomas Kuhn nimmt dies zum Anlass, das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht und die ihm zugrunde liegenden materiellrechtlichen Anspruche auf Surrogate zu analysieren und im Zwangsvollstreckungsrecht nach einem entsprechenden Instrument zu suchen. Der Autor postuliert trotz der fehlenden Normierung die Existenz einer solchen Ersatz-Drittwiderspruchsklage im Zwangsvollstreckungsrecht. Da die Zwangsvollstreckung einen solventen Schuldner vor Augen hat, fordert er allerdings einschrankend, dass der zugrunde liegende materielle Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist. Abschliessend untersucht er die Anwendbarkeit des Ersatzaussonderungsrechts und der Ersatz-Drittwiderspruchsklage im Falle rechtsgrundloser Verausserungen und bejaht sie im Grundsatz. Der Autor zeigt damit auf, dass zumindest aus vollstreckungsrechtlicher Sicht kein Bedurfnis besteht, bei der Ruckabwicklung rechtsgrundloser Verausserungen mit der herrschenden Meinung einen dinglichen Ruckerwerb des Nichtberechtigten zu fordern, da die Grundlage dieser Schutzinstrumente blosse schuldrechtliche Anspruche sind.