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In den im Zuge eines tiefgreifenden Wandels der Verfassungswirklichkeit durch Internationalisierung und Partikularisierung neu entbrannten Streit um die Aussagen des grundgesetzlichen Demokratieprinzips fuhrt Sebastian Unger einen neuen, normstrukturtheoretischen Ansatz ein: Er untersucht, ob das Demokratieprinzip als Rechtsregel Festsetzungen enthalt oder ob es als Rechtsprinzip auf Spezifizierung, Abwagung und Optimierung angelegt ist. Aus Art. 79 GG als dem Ordnungsprinzip des grundgesetzlichen Verfassungsrechtssystems entwickelt er ein Rechtsregel- und Rechtsprinzipienmodell des Grundgesetzes und differenziert auf seiner Grundlage zwischen einem rechtsprinzipiellen Kern des Demokratieprinzips in Art. 20 Abs. 1 GG einerseits und hierauf bezogenen Ausfuhrungsbestimmungen in Art. 20 Abs. 2 GG sowie weiteren demokratiespezifischen Regelungen des Grundgesetzes andererseits. Wahrend der rechtsprinzipielle Kern durch das spannungsvolle Nebeneinander von demokratischer Freiheit und demokratischer Gleichheit gekennzeichnet und auf Abwagung und Optimierung angelegt ist, enthalten die Ausfuhrungsbestimmungen als Rechtsregeln bereits verfassungskraftige Festsetzungen. Entfaltet werden in dieser Perspektive nicht nur die normativen Koordinaten des grundgesetzlichen Systems demokratischer Legitimation. Verhandelt wird auch die Frage, wie das Grundgesetz auf Veranderungen der Verfassungswirklichkeit reagiert, mithin: das Verhaltnis von verfassungsrechtlicher Normativitat und verfassungsrechtlicher Faktizitat in Umbruchzeiten. Das Buch wurde mit dem Fakultatspreis der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen und dem Promotionspreis der Munchener Juristischen Gesellschaft ausgezeichnet.
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In den im Zuge eines tiefgreifenden Wandels der Verfassungswirklichkeit durch Internationalisierung und Partikularisierung neu entbrannten Streit um die Aussagen des grundgesetzlichen Demokratieprinzips fuhrt Sebastian Unger einen neuen, normstrukturtheoretischen Ansatz ein: Er untersucht, ob das Demokratieprinzip als Rechtsregel Festsetzungen enthalt oder ob es als Rechtsprinzip auf Spezifizierung, Abwagung und Optimierung angelegt ist. Aus Art. 79 GG als dem Ordnungsprinzip des grundgesetzlichen Verfassungsrechtssystems entwickelt er ein Rechtsregel- und Rechtsprinzipienmodell des Grundgesetzes und differenziert auf seiner Grundlage zwischen einem rechtsprinzipiellen Kern des Demokratieprinzips in Art. 20 Abs. 1 GG einerseits und hierauf bezogenen Ausfuhrungsbestimmungen in Art. 20 Abs. 2 GG sowie weiteren demokratiespezifischen Regelungen des Grundgesetzes andererseits. Wahrend der rechtsprinzipielle Kern durch das spannungsvolle Nebeneinander von demokratischer Freiheit und demokratischer Gleichheit gekennzeichnet und auf Abwagung und Optimierung angelegt ist, enthalten die Ausfuhrungsbestimmungen als Rechtsregeln bereits verfassungskraftige Festsetzungen. Entfaltet werden in dieser Perspektive nicht nur die normativen Koordinaten des grundgesetzlichen Systems demokratischer Legitimation. Verhandelt wird auch die Frage, wie das Grundgesetz auf Veranderungen der Verfassungswirklichkeit reagiert, mithin: das Verhaltnis von verfassungsrechtlicher Normativitat und verfassungsrechtlicher Faktizitat in Umbruchzeiten. Das Buch wurde mit dem Fakultatspreis der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen und dem Promotionspreis der Munchener Juristischen Gesellschaft ausgezeichnet.