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Die Mitgliedstaaten der EU, die sich in dieser Rolle notwendig als offene Verfassungsstaaten konzipieren mussen, haben ihre gesamte Rechtsordnung gegenuber dem vorrangigen Europarecht geoeffnet. Im Zuge dessen gilt es, die wechselseitige Verzahnung vom europaischen und nationalen Verfassungsrecht sichtbar zu machen, verfassungsrechtlich aufzubereiten und rechtsdogmatisch zu steuern. Mit den am Begriff des Verbunds orientierten Ansatzen wird dabei die gesamteuropaische Verfassungswirklichkeit dahingehend auf den Punkt gebracht, dass die Verfassungsordnungen mehrerer Ebenen zwar einerseits autonom nebeneinander stehen, andererseits aber den Charakter komplementarer Teilordnungen haben, die in vielfacher Weise normativ mit dem europaischen Verfassungsrecht verklammert sind: Europaisches und mitgliedstaatliches Verfassungsrecht sind voneinander abhangig und aufeinander angewiesen, weshalb zur Vermeidung von Konflikten die stete Berucksichtigung der Vorschriften des anderen Rechtskreises bei der Interpretation der Vorschriften des eigenen Rechtskreises erforderlich ist. Diese grundlegende Zukunftsfrage von Staat und Verfassung im Kontext der EU wurde im Rahmen der Ersten Goettinger Gesprache zum deutschen und europaischen Verfassungsrecht von Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Vor dem Hintergrund der den europaischen Verfassungsvertrag ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden sammelt der Tagungsband Beitrage, die grundlegend der Frage nachgehen, wo die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Burger im europaischen Integrationsprozess stehen.
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Die Mitgliedstaaten der EU, die sich in dieser Rolle notwendig als offene Verfassungsstaaten konzipieren mussen, haben ihre gesamte Rechtsordnung gegenuber dem vorrangigen Europarecht geoeffnet. Im Zuge dessen gilt es, die wechselseitige Verzahnung vom europaischen und nationalen Verfassungsrecht sichtbar zu machen, verfassungsrechtlich aufzubereiten und rechtsdogmatisch zu steuern. Mit den am Begriff des Verbunds orientierten Ansatzen wird dabei die gesamteuropaische Verfassungswirklichkeit dahingehend auf den Punkt gebracht, dass die Verfassungsordnungen mehrerer Ebenen zwar einerseits autonom nebeneinander stehen, andererseits aber den Charakter komplementarer Teilordnungen haben, die in vielfacher Weise normativ mit dem europaischen Verfassungsrecht verklammert sind: Europaisches und mitgliedstaatliches Verfassungsrecht sind voneinander abhangig und aufeinander angewiesen, weshalb zur Vermeidung von Konflikten die stete Berucksichtigung der Vorschriften des anderen Rechtskreises bei der Interpretation der Vorschriften des eigenen Rechtskreises erforderlich ist. Diese grundlegende Zukunftsfrage von Staat und Verfassung im Kontext der EU wurde im Rahmen der Ersten Goettinger Gesprache zum deutschen und europaischen Verfassungsrecht von Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Vor dem Hintergrund der den europaischen Verfassungsvertrag ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden sammelt der Tagungsband Beitrage, die grundlegend der Frage nachgehen, wo die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Burger im europaischen Integrationsprozess stehen.