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Der fruher in 281 BGB a.F. geregelte Anspruch auf das stellvertretende commodum ist nahezu unverandert ins modernisierte Schuldrecht ubernommen worden. Gleichwohl strahlt das neue Regelungsumfeld auf die Interpretation des heutigen 285 BGB aus. So fordern insbesondere die AEnderungen bei den Grenzen der Leistungspflicht dazu heraus, zahlreiche Fragen neu zu durchdenken. Dies gilt etwa fur die Moeglichkeit eines Commodumsanspruchs bei anfanglichen Leistungshindernissen oder den UEbergang von der Naturalerfullung auf die Ersatzherausgabe. Weiterhin ungeklart sind auch nach der Schuldrechtsreform Probleme wie die Anwendbarkeit des 285 BGB bei Handlungs- und Unterlassungspflichten. Felix Hartmann geht diesen Fragen nach und orientiert sich dabei an der Ordnungsfunktion des 285 BGB. Er verteidigt das herkoemmliche bereicherungsrechtliche Verstandnis gegenuber neueren Stroemungen, die teilweise eine schadensersatzrechtliche Einordnung des Rechtsbehelfs befurworten. Kritisch beurteilt er dagegen eine Tendenz in der neueren Literatur, die Ersatzherausgabe an die Naturalvollstreckbarkeit der ursprunglich geschuldeten Leistung zu koppeln. Der Autor konkretisiert die Parallele zum Kondiktionsrecht, indem er den Anspruch aus 285 BGB konsequent auf den Zweck zuruckfuhrt, eine widerrechtliche Vermoegensverteilung zu beseitigen. Auf dieser Grundlage kommt er vielfach zu neuen Ergebnissen. So befurwortet er etwa eine Pflicht zur Herausgabe verzoegerungsbedingter Surrogate und erarbeitet eine Loesung fur das Gewinnhaftungsproblem, die sich ebenfalls an der bereicherungsrechtlichen Ordnungsfunktion des 285 BGB orientiert.
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Der fruher in 281 BGB a.F. geregelte Anspruch auf das stellvertretende commodum ist nahezu unverandert ins modernisierte Schuldrecht ubernommen worden. Gleichwohl strahlt das neue Regelungsumfeld auf die Interpretation des heutigen 285 BGB aus. So fordern insbesondere die AEnderungen bei den Grenzen der Leistungspflicht dazu heraus, zahlreiche Fragen neu zu durchdenken. Dies gilt etwa fur die Moeglichkeit eines Commodumsanspruchs bei anfanglichen Leistungshindernissen oder den UEbergang von der Naturalerfullung auf die Ersatzherausgabe. Weiterhin ungeklart sind auch nach der Schuldrechtsreform Probleme wie die Anwendbarkeit des 285 BGB bei Handlungs- und Unterlassungspflichten. Felix Hartmann geht diesen Fragen nach und orientiert sich dabei an der Ordnungsfunktion des 285 BGB. Er verteidigt das herkoemmliche bereicherungsrechtliche Verstandnis gegenuber neueren Stroemungen, die teilweise eine schadensersatzrechtliche Einordnung des Rechtsbehelfs befurworten. Kritisch beurteilt er dagegen eine Tendenz in der neueren Literatur, die Ersatzherausgabe an die Naturalvollstreckbarkeit der ursprunglich geschuldeten Leistung zu koppeln. Der Autor konkretisiert die Parallele zum Kondiktionsrecht, indem er den Anspruch aus 285 BGB konsequent auf den Zweck zuruckfuhrt, eine widerrechtliche Vermoegensverteilung zu beseitigen. Auf dieser Grundlage kommt er vielfach zu neuen Ergebnissen. So befurwortet er etwa eine Pflicht zur Herausgabe verzoegerungsbedingter Surrogate und erarbeitet eine Loesung fur das Gewinnhaftungsproblem, die sich ebenfalls an der bereicherungsrechtlichen Ordnungsfunktion des 285 BGB orientiert.