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Rechtsbehelfe, die unabhangig von der Verletzung eines subjektiven Rechts erhoben werden koennen, erschuttern das bewahrte, verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte deutsche Individualrechtsschutzsystem, in dem grundsatzlich nur derjenige zur gerichtlichen Klage befugt ist, der eine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. Ganz entscheidende Verantwortlichkeit fur diese sich sprunghaft entwickelnden uberindividuellen Klagebefugnisse kommt - neben dem Voelkerrecht, namentlich der Arhus-Konvention - dem Gemeinschaftsrecht zu, das die Mitgliedstaaten im Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzrecht zur Einfuhrung uberindividueller Rechtsbehelfe verpflichtet. Sabine Schlacke untersucht neben dem Umweltrecht als Referenzgebiet samtliche uberindividuellen Klagebefugnisse im oeffentlichen Recht sowie vergleichbare zivilrechtliche Regelungen, insbesondere jene des Unterlassungsklagengesetzes. Sie zeigt, dass uberindividuellen Klagebefugnissen keine punktuelle oder bereichsspezifische, sondern eine grundlegende Bedeutung fur die deutsche und europaische Rechtsordnung zukommt. Mit der vorliegenden Untersuchung wird erstmalig eine wissenschaftliche Fundierung dieses Systems uberindividuellen Rechtsschutzes im deutschen und gemeinschaftseigenen (Verwaltungs-)Prozessrecht unternommen. UEber eine Systematisierung und Harmonisierung uberindividueller Klagebefugnisse hinaus analysiert die Autorin den hiermit einhergehenden Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit und seine Bedeutung fur eine moderne Staatlichkeit, so dass ihr Buch auch zur Entwicklung eines (Verwaltungs-)Prozessrechts im europaischen Mehrebenensystem beitragt.
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Rechtsbehelfe, die unabhangig von der Verletzung eines subjektiven Rechts erhoben werden koennen, erschuttern das bewahrte, verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte deutsche Individualrechtsschutzsystem, in dem grundsatzlich nur derjenige zur gerichtlichen Klage befugt ist, der eine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. Ganz entscheidende Verantwortlichkeit fur diese sich sprunghaft entwickelnden uberindividuellen Klagebefugnisse kommt - neben dem Voelkerrecht, namentlich der Arhus-Konvention - dem Gemeinschaftsrecht zu, das die Mitgliedstaaten im Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzrecht zur Einfuhrung uberindividueller Rechtsbehelfe verpflichtet. Sabine Schlacke untersucht neben dem Umweltrecht als Referenzgebiet samtliche uberindividuellen Klagebefugnisse im oeffentlichen Recht sowie vergleichbare zivilrechtliche Regelungen, insbesondere jene des Unterlassungsklagengesetzes. Sie zeigt, dass uberindividuellen Klagebefugnissen keine punktuelle oder bereichsspezifische, sondern eine grundlegende Bedeutung fur die deutsche und europaische Rechtsordnung zukommt. Mit der vorliegenden Untersuchung wird erstmalig eine wissenschaftliche Fundierung dieses Systems uberindividuellen Rechtsschutzes im deutschen und gemeinschaftseigenen (Verwaltungs-)Prozessrecht unternommen. UEber eine Systematisierung und Harmonisierung uberindividueller Klagebefugnisse hinaus analysiert die Autorin den hiermit einhergehenden Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit und seine Bedeutung fur eine moderne Staatlichkeit, so dass ihr Buch auch zur Entwicklung eines (Verwaltungs-)Prozessrechts im europaischen Mehrebenensystem beitragt.