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Die Naturalobligation: Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute - zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre
Hardback

Die Naturalobligation: Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute - zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre

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Goetz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen roemischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religioes gepragten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europaischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lasst sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwacheren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Grunde koennen dafur sprechen, den Erfullungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln ( 242 BGB), einer im Gentlemen’s Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klarungsbedurftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erlautert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschaftlicher Gestaltung.

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Format
Hardback
Publisher
JCB Mohr (Paul Siebeck)
Country
Germany
Date
20 August 2008
Pages
783
ISBN
9783161494079

Goetz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen roemischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religioes gepragten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europaischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lasst sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwacheren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Grunde koennen dafur sprechen, den Erfullungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln ( 242 BGB), einer im Gentlemen’s Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klarungsbedurftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erlautert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschaftlicher Gestaltung.

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Hardback
Publisher
JCB Mohr (Paul Siebeck)
Country
Germany
Date
20 August 2008
Pages
783
ISBN
9783161494079