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Gegenstand des Internationalen Privatrechts ist die Bestimmung des anwendbaren Sachrechts, insbesondere auf Sachverhalte mit einer tatsachlichen Verbindung zu mehreren staatlichen Rechtsordnungen. Spezielle kollisionsrechtliche Fragen werden aufgeworfen, wenn das zur Anwendung berufene staatliche Recht nicht einheitlich gestaltet ist, sondern verschiedene Teilrechtsordnungen mit lokalem, personalem oder temporalem Anwendungsbereich aufweist. Nach einer grundlegenden typologischen Betrachtung derartiger Mehrrechtsstaaten befasst sich Vincent Schroeder mit den weitgehend kontroversen Grundsatzen der Verweisung auf gespaltene Rechtsordnungen im deutschen Recht, vor allem nach Art. 4 Abs. 3 EGBGB. Er arbeitet die Prinzipien der Verweisung des deutschen Internationalen Privatrechts auf Mehrrechtsstaaten heraus und betrachtet anschliessend den weiteren Verlauf einer solchen Verweisung am Beispiel der USA. Dazu erlautert er die zahlreichen theoretischen Auspragungen des US-amerikanischen Kollisionsrechts in Zusammenhang mit der so genannten conflicts revolution und dem heute weit verbreiteten Second Restatement of Conflict of Laws . Diese stellt er dem kontinentaleuropaischen Kollisionsrecht kritisch gegenuber, um dem Leser insbesondere im Rahmen einer Gesamtverweisung den Umgang mit den fremden Rechtsgrundsatzen zu erleichtern. Abschliessend zeigt der Autor den Verlauf der Verweisung des deutschen Kollisionsrechts auf das US-amerikanische Recht anhand verschiedener Anknupfungsgegenstande, unter anderem aus dem internationalen Familien-, Vertrags-, Gesellschafts- und Deliktsrecht.
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Gegenstand des Internationalen Privatrechts ist die Bestimmung des anwendbaren Sachrechts, insbesondere auf Sachverhalte mit einer tatsachlichen Verbindung zu mehreren staatlichen Rechtsordnungen. Spezielle kollisionsrechtliche Fragen werden aufgeworfen, wenn das zur Anwendung berufene staatliche Recht nicht einheitlich gestaltet ist, sondern verschiedene Teilrechtsordnungen mit lokalem, personalem oder temporalem Anwendungsbereich aufweist. Nach einer grundlegenden typologischen Betrachtung derartiger Mehrrechtsstaaten befasst sich Vincent Schroeder mit den weitgehend kontroversen Grundsatzen der Verweisung auf gespaltene Rechtsordnungen im deutschen Recht, vor allem nach Art. 4 Abs. 3 EGBGB. Er arbeitet die Prinzipien der Verweisung des deutschen Internationalen Privatrechts auf Mehrrechtsstaaten heraus und betrachtet anschliessend den weiteren Verlauf einer solchen Verweisung am Beispiel der USA. Dazu erlautert er die zahlreichen theoretischen Auspragungen des US-amerikanischen Kollisionsrechts in Zusammenhang mit der so genannten conflicts revolution und dem heute weit verbreiteten Second Restatement of Conflict of Laws . Diese stellt er dem kontinentaleuropaischen Kollisionsrecht kritisch gegenuber, um dem Leser insbesondere im Rahmen einer Gesamtverweisung den Umgang mit den fremden Rechtsgrundsatzen zu erleichtern. Abschliessend zeigt der Autor den Verlauf der Verweisung des deutschen Kollisionsrechts auf das US-amerikanische Recht anhand verschiedener Anknupfungsgegenstande, unter anderem aus dem internationalen Familien-, Vertrags-, Gesellschafts- und Deliktsrecht.