Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Der Missbrauch der Vertretungsmacht ist gesetzlich nicht geregelt und zahlt zu den klassischen Problemen des Burgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Karl Christian Vedder entwickelt eine Loesung, indem er die Problematik konsequent in das Recht der Willensmangel einordnet. Er analysiert die Ursachen des Missbrauchsrisikos und begrundet, warum bei samtlichen Vertretungsformen ein Missbrauchseinwand nur bei einem vorsatzlich interessenwidrigen Vertreterhandeln gewahrt werden kann. Dass unter dieser Voraussetzung zum Schutz der Selbstbestimmung des Vertretenen ein Missbrauchseinwand zu gewahren ist, erklart er mit einem Erst-recht-Schluss zu 123 I Alt. 1 BGB. Durch die Anknupfung des Missbrauchseinwandes an das Verhalten des Vertreters kann die Schutzwurdigkeit des Geschaftsgegners sachgerecht unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes berucksichtigt werden. Karl Christian Vedder kommt zu dem Ergebnis, dass das Selbstbestimmungsrecht des Vertretenen und die Belange des Vertrauens- und Verkehrsschutzes systematisch wie oekonomisch am besten durch einen befristeten Missbrauchseinwand und eine Haftung des Vertretenen auf das Vertrauensinteresse in Einklang zu bringen sind. Dem werden die traditionellen Loesungsansatze auch in ihrer rechtstechnischen Umsetzung nicht gerecht. Als systemkonforme und fur samtliche Vertretungsformen einheitliche Antwort auf die Missbrauchsproblematik zeigt der Autor eine Anfechtungsloesung auf, die sich sowohl de lege lata als auch de lege ferenda als praktikabel erweist. Letzteres demonstriert er abschliessend durch einen ausformulierten Gesetzgebungsvorschlag.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Der Missbrauch der Vertretungsmacht ist gesetzlich nicht geregelt und zahlt zu den klassischen Problemen des Burgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Karl Christian Vedder entwickelt eine Loesung, indem er die Problematik konsequent in das Recht der Willensmangel einordnet. Er analysiert die Ursachen des Missbrauchsrisikos und begrundet, warum bei samtlichen Vertretungsformen ein Missbrauchseinwand nur bei einem vorsatzlich interessenwidrigen Vertreterhandeln gewahrt werden kann. Dass unter dieser Voraussetzung zum Schutz der Selbstbestimmung des Vertretenen ein Missbrauchseinwand zu gewahren ist, erklart er mit einem Erst-recht-Schluss zu 123 I Alt. 1 BGB. Durch die Anknupfung des Missbrauchseinwandes an das Verhalten des Vertreters kann die Schutzwurdigkeit des Geschaftsgegners sachgerecht unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes berucksichtigt werden. Karl Christian Vedder kommt zu dem Ergebnis, dass das Selbstbestimmungsrecht des Vertretenen und die Belange des Vertrauens- und Verkehrsschutzes systematisch wie oekonomisch am besten durch einen befristeten Missbrauchseinwand und eine Haftung des Vertretenen auf das Vertrauensinteresse in Einklang zu bringen sind. Dem werden die traditionellen Loesungsansatze auch in ihrer rechtstechnischen Umsetzung nicht gerecht. Als systemkonforme und fur samtliche Vertretungsformen einheitliche Antwort auf die Missbrauchsproblematik zeigt der Autor eine Anfechtungsloesung auf, die sich sowohl de lege lata als auch de lege ferenda als praktikabel erweist. Letzteres demonstriert er abschliessend durch einen ausformulierten Gesetzgebungsvorschlag.