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Die Schweiz, im Herzen Europas gelegen, ist weder Mitglied in der Europaischen Union noch im Europaischen Wirtschaftsraum. Personenfreizugigkeit zwischen der Schweiz und den Staaten der Europaischen Union war Angelegenheit des restriktiven nationalen Auslanderrechts und nicht des liberalen Europarechts. Das bilaterale Freizugigkeitsabkommen, das 2002 in Kraft getreten ist, sollte dies andern. Sebastian Benesch untersucht die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Hintergrunde des schweizerischen Sonderweges und den Gang der Verhandlungen im interessengerechten Rahmen verschiedener bilateraler Abkommen. Er analysiert sowohl die voelkerrechtlichen Rahmenbedingungen als auch den europarechtlichen Inhalt des Freizugigkeitsabkommens in Bezug auf die verschiedenen wandernden Personengruppen (z.B. Arbeitnehmer, Selbstandige, Dienstleistungserbringer, Nichterwerbstatige, Grenzganger, Kurz- oder Daueraufenthalter). Wer geniesst wann welche Rechte? Wie verhalt es sich mit der sozialen Sicherheit, der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, dem Rechtsschutz? Ist die Schweiz mittlerweile Teil des europaischen Systems der Personenfreizugigkeit? Bricht die Schweiz mit politischen Tabus wie Souveranitat und Neutralitat? Stellt es einen Vor- oder eher einen Nachteil dar, mit der Europaischen Union bilaterale Abkommen zu schliessen? Und wie koennte die politische und rechtliche Zukunft der kleinen Schweiz aussehen - umrahmt von einer sich standig vergroessernden Europaischen Union?
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Die Schweiz, im Herzen Europas gelegen, ist weder Mitglied in der Europaischen Union noch im Europaischen Wirtschaftsraum. Personenfreizugigkeit zwischen der Schweiz und den Staaten der Europaischen Union war Angelegenheit des restriktiven nationalen Auslanderrechts und nicht des liberalen Europarechts. Das bilaterale Freizugigkeitsabkommen, das 2002 in Kraft getreten ist, sollte dies andern. Sebastian Benesch untersucht die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Hintergrunde des schweizerischen Sonderweges und den Gang der Verhandlungen im interessengerechten Rahmen verschiedener bilateraler Abkommen. Er analysiert sowohl die voelkerrechtlichen Rahmenbedingungen als auch den europarechtlichen Inhalt des Freizugigkeitsabkommens in Bezug auf die verschiedenen wandernden Personengruppen (z.B. Arbeitnehmer, Selbstandige, Dienstleistungserbringer, Nichterwerbstatige, Grenzganger, Kurz- oder Daueraufenthalter). Wer geniesst wann welche Rechte? Wie verhalt es sich mit der sozialen Sicherheit, der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, dem Rechtsschutz? Ist die Schweiz mittlerweile Teil des europaischen Systems der Personenfreizugigkeit? Bricht die Schweiz mit politischen Tabus wie Souveranitat und Neutralitat? Stellt es einen Vor- oder eher einen Nachteil dar, mit der Europaischen Union bilaterale Abkommen zu schliessen? Und wie koennte die politische und rechtliche Zukunft der kleinen Schweiz aussehen - umrahmt von einer sich standig vergroessernden Europaischen Union?