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Die Abwagungsdogmatik halt nach einer langjahrigen und umfangreichen Rechtsprechungsgeschichte nicht nur eine Fulle von Loesungen fur Einzelfragen des Planungsrechts bereit. Daruber hinaus lasst sich das dem Verhaltnismassigkeitsgrundsatz entstammende Gebot gerechter Abwagung auch ohne weiteres als allgemeine Grundstruktur komplexer hoheitlicher Handlungen entfalten. Bisher nur wenig beachtet wurde hingegen, dass das Abwagungsgebot bestimmte Anforderungen im Sinne einer Handlungsnorm an Verwaltung und Gesetzgeber stellt, die mit der ublichen naturlich-sprachlichen Darstellungsweise nicht hinreichend bewaltigt werden koennen. Insbesondere die Durchfuhrung einer Gesamtabwagung unter Heranziehung einer bilanzierenden Betrachtungsweise stellt die Praxis vor methodische Probleme. Da aber der Verhaltnismassigkeitsgrundsatz Grundvoraussetzungen rationalen Handelns formuliert, erscheint eine Weiterentwicklung des Rechts angezeigt. Ekkehard Hofmann zieht hierfur die wirtschaftswissenschaftliche Entscheidungstheorie heran, in der eine Vielzahl leistungsfahiger Methoden zur Beschreibung und Anleitung von Entscheidungsvorgangen entwickelt worden ist. Um die UEbertragbarkeit dieser Verfahren auf den Kontext hoheitlicher Entscheidungen zu uberprufen, werden die bisherigen Anwendungsfelder formaler Ansatze in der Praxis ausfuhrlich analysiert. Die zunehmend erkennbaren Bemuhungen der deutschen Bundesregierung, der US-Regierung und in jungster Zeit auch der EU-Kommission um eine transparente und kalkulatorisch leistungsfahige Methodik lassen erwarten, dass derartige Instrumente in Zukunft bei Rechtsanwendung und Rechtsetzung verstarkt zum Einsatz kommen werden.
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Die Abwagungsdogmatik halt nach einer langjahrigen und umfangreichen Rechtsprechungsgeschichte nicht nur eine Fulle von Loesungen fur Einzelfragen des Planungsrechts bereit. Daruber hinaus lasst sich das dem Verhaltnismassigkeitsgrundsatz entstammende Gebot gerechter Abwagung auch ohne weiteres als allgemeine Grundstruktur komplexer hoheitlicher Handlungen entfalten. Bisher nur wenig beachtet wurde hingegen, dass das Abwagungsgebot bestimmte Anforderungen im Sinne einer Handlungsnorm an Verwaltung und Gesetzgeber stellt, die mit der ublichen naturlich-sprachlichen Darstellungsweise nicht hinreichend bewaltigt werden koennen. Insbesondere die Durchfuhrung einer Gesamtabwagung unter Heranziehung einer bilanzierenden Betrachtungsweise stellt die Praxis vor methodische Probleme. Da aber der Verhaltnismassigkeitsgrundsatz Grundvoraussetzungen rationalen Handelns formuliert, erscheint eine Weiterentwicklung des Rechts angezeigt. Ekkehard Hofmann zieht hierfur die wirtschaftswissenschaftliche Entscheidungstheorie heran, in der eine Vielzahl leistungsfahiger Methoden zur Beschreibung und Anleitung von Entscheidungsvorgangen entwickelt worden ist. Um die UEbertragbarkeit dieser Verfahren auf den Kontext hoheitlicher Entscheidungen zu uberprufen, werden die bisherigen Anwendungsfelder formaler Ansatze in der Praxis ausfuhrlich analysiert. Die zunehmend erkennbaren Bemuhungen der deutschen Bundesregierung, der US-Regierung und in jungster Zeit auch der EU-Kommission um eine transparente und kalkulatorisch leistungsfahige Methodik lassen erwarten, dass derartige Instrumente in Zukunft bei Rechtsanwendung und Rechtsetzung verstarkt zum Einsatz kommen werden.