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Verbraucherschutz fordert die Zivilprozessrechtsdogmatiken heraus, grundlegende gesellschaftliche Funktionen des Gerichtsverfahrens zu rekonstruieren. Eva Kocher untersucht im Rechtsvergleich Deutschland/England einerseits verbraucherprozessrechtliche Formen der Reprasentation von Interessen (insbesondere Verbandsklagen) und andererseits Instrumente der Entformalisierung des Individualprozesses (wie zum Beispiel Bagatellverfahren oder die gerichtliche Schlichtung). Hierzu entwickelt sie Begriffe von Rechtsprechung und ihren Alternativen , die institutionen- und rechtsordnungsubergreifend geeignet sind, Funktionen der Konfliktloesung durch Verfahren herauszuarbeiten. Im Ergebnis pladiert die Autorin dafur, judikative und nicht-judikative Funktionen von Gerichtsverfahren deutlich auszudifferenzieren. Konfliktloesung auf Verbrauchermarkten vermag Rechtsprechung auch dort zu leisten, wo sie verrechtlichten Kollektivgutern bzw. kollektive Interessen zur Wirksamkeit verhilft. Hier arbeitet die Autorin mit einem soziooekonomisch informierten Begriff des kollektiven Interesses und der sozialen Gruppe, der auch fur die rechtspolitischen Diskussionen uber kollektiven Schadensersatz nutzbar gemacht wird. Rechtsdogmatisch orientiert sich das Buch am Begriff des subjektiven Rechts als Gegenstand des Prozesses der Rechtsprechung. Eva Kocher zeigt einerseits, wie der englische Human Rights Act 1998 die gerichtlichen Aufgaben des subjektiven Rechtsschutz auch im Privatrecht belebt hat, und wie sich andererseits die deutsche Verbandsklage uber die Anspruchskonstruktion in Verbindung mit dem Begriff des kollektiven Interesses uberzeugend als genuin privatrechtliches Instrument konstruieren lasst.
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Verbraucherschutz fordert die Zivilprozessrechtsdogmatiken heraus, grundlegende gesellschaftliche Funktionen des Gerichtsverfahrens zu rekonstruieren. Eva Kocher untersucht im Rechtsvergleich Deutschland/England einerseits verbraucherprozessrechtliche Formen der Reprasentation von Interessen (insbesondere Verbandsklagen) und andererseits Instrumente der Entformalisierung des Individualprozesses (wie zum Beispiel Bagatellverfahren oder die gerichtliche Schlichtung). Hierzu entwickelt sie Begriffe von Rechtsprechung und ihren Alternativen , die institutionen- und rechtsordnungsubergreifend geeignet sind, Funktionen der Konfliktloesung durch Verfahren herauszuarbeiten. Im Ergebnis pladiert die Autorin dafur, judikative und nicht-judikative Funktionen von Gerichtsverfahren deutlich auszudifferenzieren. Konfliktloesung auf Verbrauchermarkten vermag Rechtsprechung auch dort zu leisten, wo sie verrechtlichten Kollektivgutern bzw. kollektive Interessen zur Wirksamkeit verhilft. Hier arbeitet die Autorin mit einem soziooekonomisch informierten Begriff des kollektiven Interesses und der sozialen Gruppe, der auch fur die rechtspolitischen Diskussionen uber kollektiven Schadensersatz nutzbar gemacht wird. Rechtsdogmatisch orientiert sich das Buch am Begriff des subjektiven Rechts als Gegenstand des Prozesses der Rechtsprechung. Eva Kocher zeigt einerseits, wie der englische Human Rights Act 1998 die gerichtlichen Aufgaben des subjektiven Rechtsschutz auch im Privatrecht belebt hat, und wie sich andererseits die deutsche Verbandsklage uber die Anspruchskonstruktion in Verbindung mit dem Begriff des kollektiven Interesses uberzeugend als genuin privatrechtliches Instrument konstruieren lasst.