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Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechtes wesentlich mitbestimmt. Klaus Hoffmann-Holland unterzieht das kriminalpolitisch bedeutsame Instrument der Modellversuche erstmals einer umfassenden Analyse im Sinne der ‘Gesamten Strafrechtswissenschaften’. Dazu fuhrt er in einem interdisziplinaren Ansatz Kriminologie und Strafrecht, sozialwissenschaftliche Methodologie und juristische Methodenlehre sowie strafrechtsrelevantes Verfassungsrecht zusammen. Er analysiert einzelne Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen und beantwortet die umstrittene Frage nach strafrechtlichen Grenzen und Moeglichkeiten fur Modellversuche anhand der Vorgaben des Gesetzlichkeitsprinzips, des Schuldprinzips sowie der Schutzfunktionen des Strafrechts. Auf der Grundlage der Analyse zeigt der Autor Spielraume fur Modellversuche im Strafrecht beispielsweise fur Erprobungen von sogenannten Babyklappen oder Massnahmen der harm reduction im Betaubungsmittelstrafrecht (Spritzenvergabe, heroingestutzte Behandlung Opiatabhangiger, Drogeninhaltskontrolle) auf. Zu unterscheiden sind dabei die rechtlichen Moeglichkeiten fur Modellversuche auf der Grundlage gesetzlicher Erprobungsklauseln und diejenigen fur Modellversuche durch Praxisinitiativen. Bei letzteren erlaubt eine folgenorientierte teleologische Auslegung die Berucksichtigung sozialwissenschaftlicher Ansatze in der Rechtswissenschaft.
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Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechtes wesentlich mitbestimmt. Klaus Hoffmann-Holland unterzieht das kriminalpolitisch bedeutsame Instrument der Modellversuche erstmals einer umfassenden Analyse im Sinne der ‘Gesamten Strafrechtswissenschaften’. Dazu fuhrt er in einem interdisziplinaren Ansatz Kriminologie und Strafrecht, sozialwissenschaftliche Methodologie und juristische Methodenlehre sowie strafrechtsrelevantes Verfassungsrecht zusammen. Er analysiert einzelne Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen und beantwortet die umstrittene Frage nach strafrechtlichen Grenzen und Moeglichkeiten fur Modellversuche anhand der Vorgaben des Gesetzlichkeitsprinzips, des Schuldprinzips sowie der Schutzfunktionen des Strafrechts. Auf der Grundlage der Analyse zeigt der Autor Spielraume fur Modellversuche im Strafrecht beispielsweise fur Erprobungen von sogenannten Babyklappen oder Massnahmen der harm reduction im Betaubungsmittelstrafrecht (Spritzenvergabe, heroingestutzte Behandlung Opiatabhangiger, Drogeninhaltskontrolle) auf. Zu unterscheiden sind dabei die rechtlichen Moeglichkeiten fur Modellversuche auf der Grundlage gesetzlicher Erprobungsklauseln und diejenigen fur Modellversuche durch Praxisinitiativen. Bei letzteren erlaubt eine folgenorientierte teleologische Auslegung die Berucksichtigung sozialwissenschaftlicher Ansatze in der Rechtswissenschaft.