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Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozessrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befasst sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phanomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozessrechtlich behandelt werden mussen. Bei diesen Phanomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermoegenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgefuhrt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Anspruche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunachst behandelt er die schon im roemischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis. Anschliessend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und fuhrt sie einer neuartigen Loesung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozess. Ausserdem werden rechtspolitische Vorschlage fur eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.
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Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozessrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befasst sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phanomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozessrechtlich behandelt werden mussen. Bei diesen Phanomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermoegenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgefuhrt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Anspruche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunachst behandelt er die schon im roemischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis. Anschliessend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und fuhrt sie einer neuartigen Loesung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozess. Ausserdem werden rechtspolitische Vorschlage fur eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.