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Die zwangsweise Durchsetzung eines Prozessvergleichs im internationalen Rechtsverkehr kann sich aufgrund seiner unterschiedlichen prozessualen Ausformung in den einzelnen Rechtsordnungen und der sowohl auf staatsvertraglicher Ebene als auch in den autonomen Rechten der einzelnen Staaten nur ungenugend abgesicherten Anerkennungs- und Vollstreckungsfahigkeit als problematisch erweisen. Agnes H. Atteslander-Durrenmatt zeigt sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht die Moeglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung in- und auslandischer Prozessvergleiche im grenzuberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz auf. Dabei legt sie zunachst eine umfassende rechtsvergleichende Untersuchung der Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts in der Schweiz und in ihren Nachbarstaaten vor. Sie untersucht die gegenwartige Rechtslage anhand der einschlagigen Staatsvertrage sowie der autonomen Rechte der Schweiz und ihrer Nachbarstaaten. Die Autorin zeigt, dass der unsicheren Anerkennungs- und Vollstreckungsfahigkeit gerichtlicher Vergleiche de lege lata nur durch den Abschluss von Vergleichen in Urteilsform oder ahnlicher der lex fori des Errichtungsstaats bekannter prozessualer Streiterledigungsformen begegnet werden kann. Dagegen sollte de lege ferenda nicht nur die Anerkennungs- und Vollstreckungsfahigkeit gerichtlicher Vergleiche nach staatsvertraglichem und autonomem Recht abgesichert werden, sondern vor allem auch eine vom ausseren Erscheinungsbild unabhangige und landerubergreifende Fortentwicklung des Prozessvergleichs hin zu einem echten Urteilssurrogat mit materieller Rechtskraft angestrebt werden.
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Die zwangsweise Durchsetzung eines Prozessvergleichs im internationalen Rechtsverkehr kann sich aufgrund seiner unterschiedlichen prozessualen Ausformung in den einzelnen Rechtsordnungen und der sowohl auf staatsvertraglicher Ebene als auch in den autonomen Rechten der einzelnen Staaten nur ungenugend abgesicherten Anerkennungs- und Vollstreckungsfahigkeit als problematisch erweisen. Agnes H. Atteslander-Durrenmatt zeigt sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht die Moeglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung in- und auslandischer Prozessvergleiche im grenzuberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz auf. Dabei legt sie zunachst eine umfassende rechtsvergleichende Untersuchung der Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts in der Schweiz und in ihren Nachbarstaaten vor. Sie untersucht die gegenwartige Rechtslage anhand der einschlagigen Staatsvertrage sowie der autonomen Rechte der Schweiz und ihrer Nachbarstaaten. Die Autorin zeigt, dass der unsicheren Anerkennungs- und Vollstreckungsfahigkeit gerichtlicher Vergleiche de lege lata nur durch den Abschluss von Vergleichen in Urteilsform oder ahnlicher der lex fori des Errichtungsstaats bekannter prozessualer Streiterledigungsformen begegnet werden kann. Dagegen sollte de lege ferenda nicht nur die Anerkennungs- und Vollstreckungsfahigkeit gerichtlicher Vergleiche nach staatsvertraglichem und autonomem Recht abgesichert werden, sondern vor allem auch eine vom ausseren Erscheinungsbild unabhangige und landerubergreifende Fortentwicklung des Prozessvergleichs hin zu einem echten Urteilssurrogat mit materieller Rechtskraft angestrebt werden.