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Mit der Europaischen Insolvenzverordnung vom 29. Mai 2000 ist ein Jahrzehnte altes Projekt europaischer Rechtsvereinheitlichung zur Bewaltigung grenzuberschreitender Insolvenzen Wirklichkeit geworden. Neben einem universal wirkenden Hauptinsolvenzverfahren am Interessenmittelpunkt des Schuldners sieht die Verordnung auch Sonderinsolvenzverfahren dort vor, wo der Schuldner eine Niederlassung betreibt. Diese Sonderverfahren erfassen nur das inlandische Vermoegen des Schuldners. Ein besonderer Konkursgerichtsstand verbunden mit einer territorialen Beschrankung der Masse stellen Grundelemente des ‘deutschen’ Partikularkonkursbegriffs dar. Im deutschen Internationalen Insolvenzrecht ist seit jeher umstritten, ob es sich bei diesem ‘Inlandsvermoegenskonkurs’ um einen echten Sonderkonkurs handelt, bei dem die Beschrankung der Aktivmasse typischerweise mit einer beschrankten Passivmasse und beschrankten Verfahrensteilnahmerechten korrespondiert. Christian Dawe analysiert die vermoegens- und internationalrechtlichen Grundlagen des Partikularkonkurses und ordnet ihn in die deutsche Sonderkonkursdogmatik ein. Er entwirft einen umfassenden Sonderkonkursbegriff und geht der Frage nach, ob sich das Modell eines echten Sonderkonkurses des deutschen Internationalen Insolvenzrechts auch im Anwendungsbereich der Europaischen Insolvenzverordnung aufrecht erhalten lasst.
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Mit der Europaischen Insolvenzverordnung vom 29. Mai 2000 ist ein Jahrzehnte altes Projekt europaischer Rechtsvereinheitlichung zur Bewaltigung grenzuberschreitender Insolvenzen Wirklichkeit geworden. Neben einem universal wirkenden Hauptinsolvenzverfahren am Interessenmittelpunkt des Schuldners sieht die Verordnung auch Sonderinsolvenzverfahren dort vor, wo der Schuldner eine Niederlassung betreibt. Diese Sonderverfahren erfassen nur das inlandische Vermoegen des Schuldners. Ein besonderer Konkursgerichtsstand verbunden mit einer territorialen Beschrankung der Masse stellen Grundelemente des ‘deutschen’ Partikularkonkursbegriffs dar. Im deutschen Internationalen Insolvenzrecht ist seit jeher umstritten, ob es sich bei diesem ‘Inlandsvermoegenskonkurs’ um einen echten Sonderkonkurs handelt, bei dem die Beschrankung der Aktivmasse typischerweise mit einer beschrankten Passivmasse und beschrankten Verfahrensteilnahmerechten korrespondiert. Christian Dawe analysiert die vermoegens- und internationalrechtlichen Grundlagen des Partikularkonkurses und ordnet ihn in die deutsche Sonderkonkursdogmatik ein. Er entwirft einen umfassenden Sonderkonkursbegriff und geht der Frage nach, ob sich das Modell eines echten Sonderkonkurses des deutschen Internationalen Insolvenzrechts auch im Anwendungsbereich der Europaischen Insolvenzverordnung aufrecht erhalten lasst.