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Die Verwaltung der deutschen Gerichtsbarkeit liegt traditionell in den Handen der Justizministerien des Bundes und der Lander. Dieses gewaltenverschrankende System wird zunehmend als hierarchielastig angegriffen. Ihm wird ein Konzept richterlicher Selbstverwaltung durch Justizverwaltungsrate gegenubergestellt. Fabian Wittreck weist nach, dass dieses Selbstverwaltungsmodell sowohl verfassungsrechtlich prekar als auch verfassungspolitisch verfehlt ist. Seine historische Genese wie die rechtsvergleichende Analyse weisen es als primar standespolitisches Projekt richterlicher Interessenvertretungen aus. Der Autor zeigt, dass das traditionelle System der Gerichtsverwaltung durch die Exekutive fur die demokratische Legitimation der rechtsprechenden Gewalt unverzichtbar ist und pladiert deshalb fur eine Revitalisierung der Dienstaufsicht. Als Grundlage dieser Thesen dient eine vollstandige Bestandsaufnahme der Verwaltung der Dritten Gewalt, die sich uber die Gerichte des Bundes und der Lander hinaus auch auf die europaische und internationale Gerichtsbarkeit erstreckt, die kirchlichen Gerichte nicht ausspart und der Sonderrolle der Verwaltung der Verfassungsgerichte breiten Raum widmet. In rechtsvergleichender Perspektive werden ferner die Systeme der Gerichtsverwaltung in Europa und den USA analysiert.
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Die Verwaltung der deutschen Gerichtsbarkeit liegt traditionell in den Handen der Justizministerien des Bundes und der Lander. Dieses gewaltenverschrankende System wird zunehmend als hierarchielastig angegriffen. Ihm wird ein Konzept richterlicher Selbstverwaltung durch Justizverwaltungsrate gegenubergestellt. Fabian Wittreck weist nach, dass dieses Selbstverwaltungsmodell sowohl verfassungsrechtlich prekar als auch verfassungspolitisch verfehlt ist. Seine historische Genese wie die rechtsvergleichende Analyse weisen es als primar standespolitisches Projekt richterlicher Interessenvertretungen aus. Der Autor zeigt, dass das traditionelle System der Gerichtsverwaltung durch die Exekutive fur die demokratische Legitimation der rechtsprechenden Gewalt unverzichtbar ist und pladiert deshalb fur eine Revitalisierung der Dienstaufsicht. Als Grundlage dieser Thesen dient eine vollstandige Bestandsaufnahme der Verwaltung der Dritten Gewalt, die sich uber die Gerichte des Bundes und der Lander hinaus auch auf die europaische und internationale Gerichtsbarkeit erstreckt, die kirchlichen Gerichte nicht ausspart und der Sonderrolle der Verwaltung der Verfassungsgerichte breiten Raum widmet. In rechtsvergleichender Perspektive werden ferner die Systeme der Gerichtsverwaltung in Europa und den USA analysiert.