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Welche Normen des IPR als Exklusivnormen zu qualifizieren sind, wird verschieden beurteilt. Zudem werden Exklusivnormen pauschal als regel- oder systemwidrig kritisiert, vereinzelt als Monster bezeichnet. Vor dem Hintergrund dieser Kritik untersucht Jana Nojack, ausgehend von Gerhard Kegels Interessentheorie, die einseitigen Kollisionsnormen des EGBGB auf die kollisionsrechtlichen Interessen, die sie verfolgen, und die Moeglichkeit, diese Normen zu allseitigen Kollisionsnormen auszubauen. Einseitige Kollisionsnormen finden sich vor allem im Internationalen Familienrecht, aber auch im Internationalen Vertrags- und Deliktsrechts sowie im Allgemeinen Teil des EGBGB. Dabei wird ein Zusammenhang zwischen den kollisionsrechtlichen Interessen und der Moeglichkeit eines allseitigen Ausbaus aufgezeigt, welcher dogmatisch begrundet, in das bestehende IPR-System eingeordnet und als Grundlage fur eine Definition der Exklusivnormen verwendet wird. Schliesslich werden die durch die Struktur der Exklusivnormen auftretenden Fragen der Anwendung auf Auslander unter deutschem Personalstatut, bei der Anerkennung auslandischer Entscheidungen und in Bezug auf das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot behandelt.
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Welche Normen des IPR als Exklusivnormen zu qualifizieren sind, wird verschieden beurteilt. Zudem werden Exklusivnormen pauschal als regel- oder systemwidrig kritisiert, vereinzelt als Monster bezeichnet. Vor dem Hintergrund dieser Kritik untersucht Jana Nojack, ausgehend von Gerhard Kegels Interessentheorie, die einseitigen Kollisionsnormen des EGBGB auf die kollisionsrechtlichen Interessen, die sie verfolgen, und die Moeglichkeit, diese Normen zu allseitigen Kollisionsnormen auszubauen. Einseitige Kollisionsnormen finden sich vor allem im Internationalen Familienrecht, aber auch im Internationalen Vertrags- und Deliktsrechts sowie im Allgemeinen Teil des EGBGB. Dabei wird ein Zusammenhang zwischen den kollisionsrechtlichen Interessen und der Moeglichkeit eines allseitigen Ausbaus aufgezeigt, welcher dogmatisch begrundet, in das bestehende IPR-System eingeordnet und als Grundlage fur eine Definition der Exklusivnormen verwendet wird. Schliesslich werden die durch die Struktur der Exklusivnormen auftretenden Fragen der Anwendung auf Auslander unter deutschem Personalstatut, bei der Anerkennung auslandischer Entscheidungen und in Bezug auf das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot behandelt.