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Die Theorie des dialogischen Rechts versucht, auf die Herausforderungen der globalisierten Gesellschaft Antwort zu geben, indem sie den traditionellen Kategorien von Krieg und Frieden, Gewalt und Kommunikation und der Unvereinbarkeit der Kulturen das Prinzip Dialog entgegensetzt. Im ersten Teil entfaltet Rolf-Peter Calliess eine Rechtstheorie, die den gesamten Rechtsprozess als dialogisch strukturiert begreift. Im zweiten Teil entwickelt er eine Theorie der Strafe, die deren Funktion als Burgerschutzrecht vor staatlicher Bevormundung betont. Entgegen dem anhaltenden Trend zur UEberordnung der Sicherheitsinteressen uber die Freiheitsrechte der Burger beharrt der Autor darauf, dass die westliche Zivilgesellschaft auf die produktive Kraft freier Kommunikationsprozesse angewiesen ist. Im dritten Teil geht es schliesslich um die Ausgestaltung der Sanktionen. Sozialstaatliches Strafen bedeutet weder unangebrachte Nachsicht noch resignative Hinnahme verlorener Generationen und multikultureller Eigenwelten. Sozialisationsfehler schutzen nicht vor Strafe, doch der Sozialstaat steht in der Pflicht, effektive Angebote zur zukunftigen Integration in die Gesellschaft zu machen.
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Die Theorie des dialogischen Rechts versucht, auf die Herausforderungen der globalisierten Gesellschaft Antwort zu geben, indem sie den traditionellen Kategorien von Krieg und Frieden, Gewalt und Kommunikation und der Unvereinbarkeit der Kulturen das Prinzip Dialog entgegensetzt. Im ersten Teil entfaltet Rolf-Peter Calliess eine Rechtstheorie, die den gesamten Rechtsprozess als dialogisch strukturiert begreift. Im zweiten Teil entwickelt er eine Theorie der Strafe, die deren Funktion als Burgerschutzrecht vor staatlicher Bevormundung betont. Entgegen dem anhaltenden Trend zur UEberordnung der Sicherheitsinteressen uber die Freiheitsrechte der Burger beharrt der Autor darauf, dass die westliche Zivilgesellschaft auf die produktive Kraft freier Kommunikationsprozesse angewiesen ist. Im dritten Teil geht es schliesslich um die Ausgestaltung der Sanktionen. Sozialstaatliches Strafen bedeutet weder unangebrachte Nachsicht noch resignative Hinnahme verlorener Generationen und multikultureller Eigenwelten. Sozialisationsfehler schutzen nicht vor Strafe, doch der Sozialstaat steht in der Pflicht, effektive Angebote zur zukunftigen Integration in die Gesellschaft zu machen.