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Hugo Sinzheimer gilt als einer der Vater des deutschen Arbeitsrechts. Tatsachlich beruht das Grundgerust der aktuellen Tarifrechtsdogmatik wesentlich auf den Arbeiten Sinzheimers. Aber so selbstverstandlich die heutige Arbeitsrechtsdogmatik mit dem von Sinzheimer geschaffenen juristischen Instrumentarium hantiert, so wenig Einheitlichkeit herrscht hinsichtlich der Bewertung seiner theoretischen und methodischen Grundannahmen, auf denen seine arbeitsrechtlichen Schriften fussen. Sandro Blanke schliesst diese Lucke, indem er Sinzheimers arbeitsrechtliches Werk im Kontext seiner sonstigen Arbeiten zur Rechtspolitik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie auswertet. Damit wird dokumentiert, in welchen Schritten, vor welchem methodischen Hintergrund und in Auseinandersetzung mit welchen dogmatischen und theoretischen UEberlegungen das so erfolgreiche juristische Novum Tarifvertrag entstand. Der Autor zeigt, dass Sinzheimers theoretische Grundannahmen - und daraus folgend, seine praktischen juristisch-dogmatischen Vorschlage - sich nicht nur klar von denen der ubrigen Vertreter der sich in Weimar etablierenden Arbeitsrechtswissenschaft unterscheiden; auch markante Unterschiede Sinzheimers zu seinen beruhmten Schulern Franz Neumann, Ernst Fraenkel und Otto Kahn-Freund lassen sich belegen.
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Hugo Sinzheimer gilt als einer der Vater des deutschen Arbeitsrechts. Tatsachlich beruht das Grundgerust der aktuellen Tarifrechtsdogmatik wesentlich auf den Arbeiten Sinzheimers. Aber so selbstverstandlich die heutige Arbeitsrechtsdogmatik mit dem von Sinzheimer geschaffenen juristischen Instrumentarium hantiert, so wenig Einheitlichkeit herrscht hinsichtlich der Bewertung seiner theoretischen und methodischen Grundannahmen, auf denen seine arbeitsrechtlichen Schriften fussen. Sandro Blanke schliesst diese Lucke, indem er Sinzheimers arbeitsrechtliches Werk im Kontext seiner sonstigen Arbeiten zur Rechtspolitik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie auswertet. Damit wird dokumentiert, in welchen Schritten, vor welchem methodischen Hintergrund und in Auseinandersetzung mit welchen dogmatischen und theoretischen UEberlegungen das so erfolgreiche juristische Novum Tarifvertrag entstand. Der Autor zeigt, dass Sinzheimers theoretische Grundannahmen - und daraus folgend, seine praktischen juristisch-dogmatischen Vorschlage - sich nicht nur klar von denen der ubrigen Vertreter der sich in Weimar etablierenden Arbeitsrechtswissenschaft unterscheiden; auch markante Unterschiede Sinzheimers zu seinen beruhmten Schulern Franz Neumann, Ernst Fraenkel und Otto Kahn-Freund lassen sich belegen.