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Thorsten Franz untersucht, welche Moeglichkeiten und Schranken der Gewinnerzielung durch kommunale Daseinsvorsorge bestehen. Wahrend die Unzulassigkeit der kommunalen Wirtschaftstatigkeit allein zum Zweck der Gewinnerzielung heute unbestritten ist, sind die Fallgruppen zulassiger Formen der Gewinnmitnahme und der Umfang zulassiger Gewinnmitnahme wenig geklart. Die Gewinnerzielung ist im Bereich kommunaler Daseinsvorsorge durch ein hochkomplexes Normengeflecht verschiedener Rechtsetzungsebenen unmittelbar wie auch mittelbar gesteuert und wirft vielfaltige, ungeklarte rechtliche Fragestellungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten auf. Der Autor beleuchtet in Zeiten des Umbruchs und der Neubestimmung der Kommunalwirtschaft den europa-, verfassungs- und einfachgesetzlichen Rahmen der Gewinnerzielung umfassend. Dabei versucht er, mit groesserer Trennscharfe als bisher die Fallgruppen unzulassiger Gewinnerzielung und die Schwelle von der zulassigen zur unzulassigen Gewinnerzielung in justiziabler Deutlichkeit herauszuarbeiten. Gleichzeitig werden nicht nur die Formen offener , sondern gerade auch die vielfaltigen Formen verdeckter Gewinnerzielung behandelt. Insoweit sei etwa auf die Problemfelder kalkulatorische Kosten und Verausserungsgewinne hingewiesen.
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Thorsten Franz untersucht, welche Moeglichkeiten und Schranken der Gewinnerzielung durch kommunale Daseinsvorsorge bestehen. Wahrend die Unzulassigkeit der kommunalen Wirtschaftstatigkeit allein zum Zweck der Gewinnerzielung heute unbestritten ist, sind die Fallgruppen zulassiger Formen der Gewinnmitnahme und der Umfang zulassiger Gewinnmitnahme wenig geklart. Die Gewinnerzielung ist im Bereich kommunaler Daseinsvorsorge durch ein hochkomplexes Normengeflecht verschiedener Rechtsetzungsebenen unmittelbar wie auch mittelbar gesteuert und wirft vielfaltige, ungeklarte rechtliche Fragestellungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten auf. Der Autor beleuchtet in Zeiten des Umbruchs und der Neubestimmung der Kommunalwirtschaft den europa-, verfassungs- und einfachgesetzlichen Rahmen der Gewinnerzielung umfassend. Dabei versucht er, mit groesserer Trennscharfe als bisher die Fallgruppen unzulassiger Gewinnerzielung und die Schwelle von der zulassigen zur unzulassigen Gewinnerzielung in justiziabler Deutlichkeit herauszuarbeiten. Gleichzeitig werden nicht nur die Formen offener , sondern gerade auch die vielfaltigen Formen verdeckter Gewinnerzielung behandelt. Insoweit sei etwa auf die Problemfelder kalkulatorische Kosten und Verausserungsgewinne hingewiesen.