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Externe Funktionstrager sind Private, die in Zivilverfahren Aufgaben ubernehmen, die der Staat sonst durch eigene Bedienstete erfullen musste. Hierbei handelt es sich zum einen um Notare, denen die Beurkundungsverfahren zur eigenverantwortlichen Erledigung ubertragen sind, zum anderen um die Insolvenz-, Zwangs- und Nachlassverwalter. Nicola Preuss untersucht das besondere Dienstrecht dieser Funktionstrager, also das Justizverfassungsrecht der Notare und Verwalter. Die besondere Problematik dieses Teils der staatlichen Justizverfassung liegt in den zum Teil unzureichenden gesetzlichen Grundlagen. Regelungen zur Zulassung professioneller Verwalter fehlen sogar voellig. Die Autorin legt die gleichwohl erkennbaren Strukturen des Verfassungsrechts der Notare und Verwalter offen und stellt diese strukturellen Grundentscheidungen in einen Gesamtzusammenhang. Sie behandelt die spezifischen Amtsbegriffe des Notar- und Verwalterrechts, die institutionellen Grundpflichten der Amtstrager, den Zugang zum Amt sowie die staatliche Aufsicht, bei deren Wahrnehmung der dem Amtstrager gewahrte funktionelle Freiraum zu berucksichtigen ist. Zugleich widmet sie sich einer Fulle praktischer Einzelfragen, die sich ohne Ruckgriff auf die Grundlagen des Justizverfassungsrechts nicht stimmig loesen lassen.
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Externe Funktionstrager sind Private, die in Zivilverfahren Aufgaben ubernehmen, die der Staat sonst durch eigene Bedienstete erfullen musste. Hierbei handelt es sich zum einen um Notare, denen die Beurkundungsverfahren zur eigenverantwortlichen Erledigung ubertragen sind, zum anderen um die Insolvenz-, Zwangs- und Nachlassverwalter. Nicola Preuss untersucht das besondere Dienstrecht dieser Funktionstrager, also das Justizverfassungsrecht der Notare und Verwalter. Die besondere Problematik dieses Teils der staatlichen Justizverfassung liegt in den zum Teil unzureichenden gesetzlichen Grundlagen. Regelungen zur Zulassung professioneller Verwalter fehlen sogar voellig. Die Autorin legt die gleichwohl erkennbaren Strukturen des Verfassungsrechts der Notare und Verwalter offen und stellt diese strukturellen Grundentscheidungen in einen Gesamtzusammenhang. Sie behandelt die spezifischen Amtsbegriffe des Notar- und Verwalterrechts, die institutionellen Grundpflichten der Amtstrager, den Zugang zum Amt sowie die staatliche Aufsicht, bei deren Wahrnehmung der dem Amtstrager gewahrte funktionelle Freiraum zu berucksichtigen ist. Zugleich widmet sie sich einer Fulle praktischer Einzelfragen, die sich ohne Ruckgriff auf die Grundlagen des Justizverfassungsrechts nicht stimmig loesen lassen.