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Soll das Steuerrecht auch die Umwelt schutzen, die Gesundheit foerdern, soziales Verhalten belohnen? Oder soll die Steuer den Staat nur mit Finanzmitteln ausstatten? Rainer Wernsmann geht diesen Fragen nach und bemuht sich um eine differenzierte Sichtweise. Er unterscheidet zwischen dem rechtspolitisch Wunschenswerten und dem verfassungs- bzw. europarechtlich Gebotenen. Behandelt werden zunachst die historischen und oekonomischen Grundlagen der Verhaltensbeeinflussung durch Steuern. Darauf aufbauend werden vor allem die Verfassungsmassstabe fur die Instrumentalisierung des Steuerrechts fur nicht-fiskalische Zwecke herausgearbeitet. Durfen steuerliche Lenkungstatbestande den Regelungen des Sachgesetzgebers widersprechen? Darf der Gesetzgeber Zweckbindungen hinsichtlich des Steueraufkommens vorsehen? Handelt der Steuergesetzgeber, der durch steuerliche Vergunstigungen oder Sonderbelastungen oder durch die Einfuhrung besonderer Steuern (wie der Mineraloelsteuer oder der Tabaksteuer) Verhaltensempfehlungen gibt, widerspruchlich? Oder erzielt der Staat eine doppelte Dividende , namlich Einnahmen einerseits und eine Verminderung sozialschadlichen Verhaltens andererseits? Im Ergebnis zeigt sich, dass Lenkungssteuern nicht hinsichtlich beider Zwecke (des Fiskal- und des Lenkungszwecks) geeignet, erforderlich und angemessen sein mussen. Die Bestandsinteressen der von Steuervergunstigungen Privilegierten geniessen nur eingeschrankten Schutz. Auf Sonderabgaben mit Lenkungszweck will der Autor dieselben strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen anwenden, die fur andere Sonderabgaben gelten.
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Soll das Steuerrecht auch die Umwelt schutzen, die Gesundheit foerdern, soziales Verhalten belohnen? Oder soll die Steuer den Staat nur mit Finanzmitteln ausstatten? Rainer Wernsmann geht diesen Fragen nach und bemuht sich um eine differenzierte Sichtweise. Er unterscheidet zwischen dem rechtspolitisch Wunschenswerten und dem verfassungs- bzw. europarechtlich Gebotenen. Behandelt werden zunachst die historischen und oekonomischen Grundlagen der Verhaltensbeeinflussung durch Steuern. Darauf aufbauend werden vor allem die Verfassungsmassstabe fur die Instrumentalisierung des Steuerrechts fur nicht-fiskalische Zwecke herausgearbeitet. Durfen steuerliche Lenkungstatbestande den Regelungen des Sachgesetzgebers widersprechen? Darf der Gesetzgeber Zweckbindungen hinsichtlich des Steueraufkommens vorsehen? Handelt der Steuergesetzgeber, der durch steuerliche Vergunstigungen oder Sonderbelastungen oder durch die Einfuhrung besonderer Steuern (wie der Mineraloelsteuer oder der Tabaksteuer) Verhaltensempfehlungen gibt, widerspruchlich? Oder erzielt der Staat eine doppelte Dividende , namlich Einnahmen einerseits und eine Verminderung sozialschadlichen Verhaltens andererseits? Im Ergebnis zeigt sich, dass Lenkungssteuern nicht hinsichtlich beider Zwecke (des Fiskal- und des Lenkungszwecks) geeignet, erforderlich und angemessen sein mussen. Die Bestandsinteressen der von Steuervergunstigungen Privilegierten geniessen nur eingeschrankten Schutz. Auf Sonderabgaben mit Lenkungszweck will der Autor dieselben strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen anwenden, die fur andere Sonderabgaben gelten.