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Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Regelbeispielsmethode, die vom Gesetzgeber im Bereich der Strafverscharfung aufgrund ihrer Flexibilitat zunehmend eingesetzt wird. Diese Technik hat mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 eine Ausweitung erfahren. Gleichzeitig wurde in Hinblick auf ihre Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Mangel an Rechtssicherheit in der Literatur heftige Kritik erhoben, so dass die Regelbeispielsmethode nunmehr wieder in das Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion geruckt ist. Die mit dieser Rechtsfigur verbundenen Probleme beruhen vor allem darauf, dass die vom Gesetzgeber zur Erlauterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach Ansicht der herrschenden Meinung weder abschliessend noch zwingend sind. Dem Richter wird somit ein erheblicher Spielraum bei der Entscheidung, ob der strengere Strafrahmen Anwendung findet, eingeraumt. Joerg Eisele arbeitet die Regelbeispielstechnik erstmals umfassend wissenschaftlich auf und ordnet sie in die vorhandenen dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und bezieht Strafmilderungsgrunde mit ein. Dabei werden nicht nur allgemeine Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben des Gesetzgebers und des Richters eroertert, sondern auch Loesungsvorschlage fur Wissenschaft und Praxis entwickelt. Ausserdem wird diskutiert, inwieweit sich die Regelbeispielstechnik mit den Grundsatzen des Europaischen Strafrechts vereinbaren lasst.
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Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Regelbeispielsmethode, die vom Gesetzgeber im Bereich der Strafverscharfung aufgrund ihrer Flexibilitat zunehmend eingesetzt wird. Diese Technik hat mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 eine Ausweitung erfahren. Gleichzeitig wurde in Hinblick auf ihre Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Mangel an Rechtssicherheit in der Literatur heftige Kritik erhoben, so dass die Regelbeispielsmethode nunmehr wieder in das Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion geruckt ist. Die mit dieser Rechtsfigur verbundenen Probleme beruhen vor allem darauf, dass die vom Gesetzgeber zur Erlauterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach Ansicht der herrschenden Meinung weder abschliessend noch zwingend sind. Dem Richter wird somit ein erheblicher Spielraum bei der Entscheidung, ob der strengere Strafrahmen Anwendung findet, eingeraumt. Joerg Eisele arbeitet die Regelbeispielstechnik erstmals umfassend wissenschaftlich auf und ordnet sie in die vorhandenen dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und bezieht Strafmilderungsgrunde mit ein. Dabei werden nicht nur allgemeine Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben des Gesetzgebers und des Richters eroertert, sondern auch Loesungsvorschlage fur Wissenschaft und Praxis entwickelt. Ausserdem wird diskutiert, inwieweit sich die Regelbeispielstechnik mit den Grundsatzen des Europaischen Strafrechts vereinbaren lasst.