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Das staatsvertragliche Einheitsrecht und das europaische Gemeinschaftsrecht haben das nationale Recht in vielen Feldern bereits verdrangt. Neue Projekte wie die Schaffung eines europaischen Zivilgesetzbuches koennten zukunftig zu einer noch groesseren Dominanz des internationalen Einheitsrechts fuhren. In der juristischen Methodenlehre wird diesem Paradigmenwechsel allerdings bislang wenig Beachtung geschenkt. Urs Peter Gruber unternimmt es, eine eigenstandige und einheitliche Methodenlehre des internationalen Einheitsrechts zu entwickeln. Die Notwendigkeit hierfur resultiert aus der besonderen Zweckrichtung des internationalen Einheitsrechts sowie der Unterschiedlichkeit der vorhandenen nationalen Methodenlehren. Der Autor beschrankt sich nicht nur auf Fragen der Auslegung, sondern bezieht vor allem Fragen der richterlichen Rechtsfortbildung, der Prajudizienbindung sowie der Rechtssetzung mit ein. Grundlage ist die rechtsvergleichende Analyse der verschiedenen nationalen Methodenlehren unter besonderer Berucksichtigung des Common Law. Auf diese Weise leistet das Werk einen Beitrag zu einer grenzuberschreitenden wissenschaftlichen Diskussion sowie zur uberfalligen Internationalisierung der Rechtswissenschaft.
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Das staatsvertragliche Einheitsrecht und das europaische Gemeinschaftsrecht haben das nationale Recht in vielen Feldern bereits verdrangt. Neue Projekte wie die Schaffung eines europaischen Zivilgesetzbuches koennten zukunftig zu einer noch groesseren Dominanz des internationalen Einheitsrechts fuhren. In der juristischen Methodenlehre wird diesem Paradigmenwechsel allerdings bislang wenig Beachtung geschenkt. Urs Peter Gruber unternimmt es, eine eigenstandige und einheitliche Methodenlehre des internationalen Einheitsrechts zu entwickeln. Die Notwendigkeit hierfur resultiert aus der besonderen Zweckrichtung des internationalen Einheitsrechts sowie der Unterschiedlichkeit der vorhandenen nationalen Methodenlehren. Der Autor beschrankt sich nicht nur auf Fragen der Auslegung, sondern bezieht vor allem Fragen der richterlichen Rechtsfortbildung, der Prajudizienbindung sowie der Rechtssetzung mit ein. Grundlage ist die rechtsvergleichende Analyse der verschiedenen nationalen Methodenlehren unter besonderer Berucksichtigung des Common Law. Auf diese Weise leistet das Werk einen Beitrag zu einer grenzuberschreitenden wissenschaftlichen Diskussion sowie zur uberfalligen Internationalisierung der Rechtswissenschaft.