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Die Bildung von Holdinggesellschaften ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Instrument der Umstrukturierung japanischer Gesellschaften geworden. Den rechtlichen Rahmen hierfur bilden tiefgreifende Reformen des Antimonopol- und Gesellschaftsrechts, mit denen der Gesetzgeber den Unternehmen angesichts der anhaltenden Krise der japanischen Wirtschaft den Aufbau effizienterer Fuhrungsstrukturen ermoeglichen wollte. Hierzu zahlen insbesondere die Aufhebung des Verbots von Holdinggesellschaften im Jahre 1997 sowie die neu eingefuhrten gesellschaftsrechtlichen Instrumenten des Aktientauschs und der Aktienubertragung im Jahre 1999. Ursula Shibumi Eisele untersucht diese Reformen in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und wirtschaftlichen Bedeutung. Daneben befasst die Autorin sich ausfuhrlich mit der Entwicklung und rechtlichen Organisation japanischer Unternehmensgruppen, welche vor dem Zweiten Weltkrieg als sog. zaibatsu fast alle Bereiche der japanischen Wirtschaft beherrschten und noch Mitte der 90er Jahre als sog. keiretsu das Ruckgrat der japanischen Wirtschaft und den wichtigsten Faktor fur deren Erfolg darstellten. Denn das Recht der Holdinggesellschaften ist in Japan nur vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung zu verstehen.
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Die Bildung von Holdinggesellschaften ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Instrument der Umstrukturierung japanischer Gesellschaften geworden. Den rechtlichen Rahmen hierfur bilden tiefgreifende Reformen des Antimonopol- und Gesellschaftsrechts, mit denen der Gesetzgeber den Unternehmen angesichts der anhaltenden Krise der japanischen Wirtschaft den Aufbau effizienterer Fuhrungsstrukturen ermoeglichen wollte. Hierzu zahlen insbesondere die Aufhebung des Verbots von Holdinggesellschaften im Jahre 1997 sowie die neu eingefuhrten gesellschaftsrechtlichen Instrumenten des Aktientauschs und der Aktienubertragung im Jahre 1999. Ursula Shibumi Eisele untersucht diese Reformen in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und wirtschaftlichen Bedeutung. Daneben befasst die Autorin sich ausfuhrlich mit der Entwicklung und rechtlichen Organisation japanischer Unternehmensgruppen, welche vor dem Zweiten Weltkrieg als sog. zaibatsu fast alle Bereiche der japanischen Wirtschaft beherrschten und noch Mitte der 90er Jahre als sog. keiretsu das Ruckgrat der japanischen Wirtschaft und den wichtigsten Faktor fur deren Erfolg darstellten. Denn das Recht der Holdinggesellschaften ist in Japan nur vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung zu verstehen.