Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Ausgehend von einer Analyse der Begriffspraxis des sudwestdeutschen Neukantianismus, insbesondere dessen Wert- und Kulturbegriffs, unternimmt Marc Andre Wiegand in diesem Buch eine Neuinterpretation der Radbruchschen Rechtsphilosophie. Dabei zeigt sich, dass ein zentraler Teil der Radbruchschen Rechtsphilosophie, namlich die sog. rechtsphilosophische Parteienlehre, die ihrerseits als Entfaltung der Lehre vom Rechtsbegriff konzipiert ist, gerade im Widerspruch zu Radbruchs Rechtsbegriff steht. Diese Unvereinbarkeit ist dadurch begrundet, dass sich Radbruch zweier entgegengesetzter Rechtsbegriffe bedient, die aus seiner Beschaftigung mit den rechtsphilosophischen Ansatzen von Rudolf Stammler und Emil Lask herruhren. Anhand einer Untersuchung der nationalsozialistischen Programmatik stellt der Autor dar, dass eine Transformation der von Radbruch so bezeichneten transpersonalen Kulturwerte in positive Rechtsnormen notwendig zu unrichtigem Recht fuhrt. Damit wird zugleich der von Radbruch verfochtene rechtsphilosophische Relativismus einer kritischen Prufung unterzogen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Ausgehend von einer Analyse der Begriffspraxis des sudwestdeutschen Neukantianismus, insbesondere dessen Wert- und Kulturbegriffs, unternimmt Marc Andre Wiegand in diesem Buch eine Neuinterpretation der Radbruchschen Rechtsphilosophie. Dabei zeigt sich, dass ein zentraler Teil der Radbruchschen Rechtsphilosophie, namlich die sog. rechtsphilosophische Parteienlehre, die ihrerseits als Entfaltung der Lehre vom Rechtsbegriff konzipiert ist, gerade im Widerspruch zu Radbruchs Rechtsbegriff steht. Diese Unvereinbarkeit ist dadurch begrundet, dass sich Radbruch zweier entgegengesetzter Rechtsbegriffe bedient, die aus seiner Beschaftigung mit den rechtsphilosophischen Ansatzen von Rudolf Stammler und Emil Lask herruhren. Anhand einer Untersuchung der nationalsozialistischen Programmatik stellt der Autor dar, dass eine Transformation der von Radbruch so bezeichneten transpersonalen Kulturwerte in positive Rechtsnormen notwendig zu unrichtigem Recht fuhrt. Damit wird zugleich der von Radbruch verfochtene rechtsphilosophische Relativismus einer kritischen Prufung unterzogen.