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Vor dem Hintergrund der Frage, ob der souverane Staat noch die angemessene Gestalt ist, in der sich menschliches Zusammenleben organisieren kann, klart Marco Haase Grundfragen der Rechts- und Staatsphilosophie. Ausgangspunkt ist die erkenntnistheoretische Frage, was unter einem gesellschaftlichen Gebilde wie dem Staat zu begreifen sei. Dabei erweist sich, dass der Geltungs- und Wirkgrund einer staatlichen Rechtsordnung der freie, autonome Wille ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht Hegels hermeneutische Rechts- und Staatstheorie, die einerseits von Kelsens positivistischer Rechtslehre, andererseits von Kants vernunftrechtlichem Ansatz abgegrenzt wird. Der Autor zeigt dabei die innere Denknotwendigkeit auf, die von Kelsen uber Kant zu Hegel fuhrt. Er weist nach, dass sich hinter Kelsens Begriff der Grundnorm das Problem des freien Willens verbirgt, und legt dar, dass die Frage, wie der freie Wille in der Welt wirken kann, zu Kants Theorie der Kunst fuhrt, die zugleich den Schlussel fur die Deutung der Kantischen Erkenntnis- und Sozialphilosophie bildet. Auf diesen Ergebnissen aufbauend lasst sich zeigen, inwiefern Hegels Begriff des freien, sich selbst bestimmenden Geistes Gestalt in der Rechtsordnung des souveranen Staates gewinnt. Die Untersuchung macht nicht nur deutlich, inwiefern Kultur und Recht sich wechselseitig bedingen, sondern auch, dass die Frage nach der Souveranitat des Staates und nach der Autonomie des Menschen zugleich die Frage danach ist, was den Sinn des Weltgefuges im ganzen begrundet.
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Vor dem Hintergrund der Frage, ob der souverane Staat noch die angemessene Gestalt ist, in der sich menschliches Zusammenleben organisieren kann, klart Marco Haase Grundfragen der Rechts- und Staatsphilosophie. Ausgangspunkt ist die erkenntnistheoretische Frage, was unter einem gesellschaftlichen Gebilde wie dem Staat zu begreifen sei. Dabei erweist sich, dass der Geltungs- und Wirkgrund einer staatlichen Rechtsordnung der freie, autonome Wille ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht Hegels hermeneutische Rechts- und Staatstheorie, die einerseits von Kelsens positivistischer Rechtslehre, andererseits von Kants vernunftrechtlichem Ansatz abgegrenzt wird. Der Autor zeigt dabei die innere Denknotwendigkeit auf, die von Kelsen uber Kant zu Hegel fuhrt. Er weist nach, dass sich hinter Kelsens Begriff der Grundnorm das Problem des freien Willens verbirgt, und legt dar, dass die Frage, wie der freie Wille in der Welt wirken kann, zu Kants Theorie der Kunst fuhrt, die zugleich den Schlussel fur die Deutung der Kantischen Erkenntnis- und Sozialphilosophie bildet. Auf diesen Ergebnissen aufbauend lasst sich zeigen, inwiefern Hegels Begriff des freien, sich selbst bestimmenden Geistes Gestalt in der Rechtsordnung des souveranen Staates gewinnt. Die Untersuchung macht nicht nur deutlich, inwiefern Kultur und Recht sich wechselseitig bedingen, sondern auch, dass die Frage nach der Souveranitat des Staates und nach der Autonomie des Menschen zugleich die Frage danach ist, was den Sinn des Weltgefuges im ganzen begrundet.