Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Mehr als 100 Jahre war die Debatte uber die Wirkung der Anerkennung von Staaten gepragt von der Auseinandersetzung zwischen der deklaratorischen und der konstitutiven Theorie. Am Beispiel der international nicht anerkannten Turkischen Republik Nord-Zypern zeigt Stefan Talmon, dass keine der beiden Theorien die Nichtanerkennung von Wirkungseinheiten erklaren kann, die die Staatskriterien erfullen, aber unter Verstoss gegen das Voelkerrecht entstanden sind. Der Nichtanerkennung eines bestehenden Staates kommt weder statusverhindernde noch statusbestatigende, sondern statusverneinende, d.h. negatorische Wirkung zu. Bei der kollektiven Nichtanerkennung handelt es sich um eine von der Staatengemeinschaft seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts eingesetzte Sanktion gegen schwerwiegende, die wesentlichen Interessen der Staatengemeinschaft als Ganzes verletzende Voelkerrechtsverstoesse. Bei der vom Voelkerbund bzw. von den Vereinten Nationen koordinierten Nichtanerkennung werden dem ‘illegalen Staat’ nicht nur die optionalen zwischenstaatlichen Beziehungen und die sich der daraus ergebenden Rechte und Privilegien, sondern auch die zwingenden Grundrechte eines Staates (d.h. alle aus der Staatsqualitat resultierenden Rechte, Kompetenzen und Privilegien) vorenthalten.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Mehr als 100 Jahre war die Debatte uber die Wirkung der Anerkennung von Staaten gepragt von der Auseinandersetzung zwischen der deklaratorischen und der konstitutiven Theorie. Am Beispiel der international nicht anerkannten Turkischen Republik Nord-Zypern zeigt Stefan Talmon, dass keine der beiden Theorien die Nichtanerkennung von Wirkungseinheiten erklaren kann, die die Staatskriterien erfullen, aber unter Verstoss gegen das Voelkerrecht entstanden sind. Der Nichtanerkennung eines bestehenden Staates kommt weder statusverhindernde noch statusbestatigende, sondern statusverneinende, d.h. negatorische Wirkung zu. Bei der kollektiven Nichtanerkennung handelt es sich um eine von der Staatengemeinschaft seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts eingesetzte Sanktion gegen schwerwiegende, die wesentlichen Interessen der Staatengemeinschaft als Ganzes verletzende Voelkerrechtsverstoesse. Bei der vom Voelkerbund bzw. von den Vereinten Nationen koordinierten Nichtanerkennung werden dem ‘illegalen Staat’ nicht nur die optionalen zwischenstaatlichen Beziehungen und die sich der daraus ergebenden Rechte und Privilegien, sondern auch die zwingenden Grundrechte eines Staates (d.h. alle aus der Staatsqualitat resultierenden Rechte, Kompetenzen und Privilegien) vorenthalten.