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Mehr als 50 Jahre nach ihrer Fertigstellung liegt die rechtswissenschaftliche Dissertation von Wilhelm Hennis erstmals gedruckt vor. Im Ansatz steht hier ein Grundgedanke des oeffentlichen Rechts, der spater in Hennis’ politikwissenschaftlichen Schriften zum Tragen kam: Mag fur das Privatrecht der Wille die entscheidende Kategorie sein, so steht das oeffentliche Recht, in dem es um oeffentliche Aufgaben geht, unter anderen Pramissen. Thema der Dissertation ist der Begriff der Souveranitat, in dem Hennis ein Grundproblem des sozialen Zusammenlebens eingefangen sieht. Deshalb aussert er Skepsis gegen jede formalistische Verengung oder gar wissenschaftliche Erledigung dieses Problems. Mit grosser Sensibilitat wird zunachst den Formalisierungs- und Schrumpfungsprozessen nachgespurt, denen das Problem der Souveranitat im Zeitalter des Positivismus ausgesetzt war. Im Kontrast dazu folgt die Darstellung der Souveranitatslehre der Weimarer Zeit, die durch die Schriften Carl Schmitts und seines Antipoden Hermann Heller prasentiert wird. Beide Richtungen genugen Wilhelm Hennis jedoch nicht zur Erklarung der Souveranitat: Denn alles wahre, geschichtlich bestandige Recht beruht auch dort, wo es von einer souveranen Willenseinheit positiviert wird, nicht nur auf einer Entscheidung, sondern auf einer der Entscheidung vorgeordneten Verstandigung. (S. 59) Dieser Kernsatz der Doktorarbeit wird kurz mit historischen Beispielen belegt. Angedeutet wird auch, dass geschichtlich bewahrte Werte die Entscheidung uber das Recht bestimmen. Schliesslich folgt eine Auseinandersetzung mit der Zuricher Schule, in der die Souveranitat ein relativer Begriff wird und hoechste Machtigkeit nicht Allmachtigkeit bedeutet.
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Mehr als 50 Jahre nach ihrer Fertigstellung liegt die rechtswissenschaftliche Dissertation von Wilhelm Hennis erstmals gedruckt vor. Im Ansatz steht hier ein Grundgedanke des oeffentlichen Rechts, der spater in Hennis’ politikwissenschaftlichen Schriften zum Tragen kam: Mag fur das Privatrecht der Wille die entscheidende Kategorie sein, so steht das oeffentliche Recht, in dem es um oeffentliche Aufgaben geht, unter anderen Pramissen. Thema der Dissertation ist der Begriff der Souveranitat, in dem Hennis ein Grundproblem des sozialen Zusammenlebens eingefangen sieht. Deshalb aussert er Skepsis gegen jede formalistische Verengung oder gar wissenschaftliche Erledigung dieses Problems. Mit grosser Sensibilitat wird zunachst den Formalisierungs- und Schrumpfungsprozessen nachgespurt, denen das Problem der Souveranitat im Zeitalter des Positivismus ausgesetzt war. Im Kontrast dazu folgt die Darstellung der Souveranitatslehre der Weimarer Zeit, die durch die Schriften Carl Schmitts und seines Antipoden Hermann Heller prasentiert wird. Beide Richtungen genugen Wilhelm Hennis jedoch nicht zur Erklarung der Souveranitat: Denn alles wahre, geschichtlich bestandige Recht beruht auch dort, wo es von einer souveranen Willenseinheit positiviert wird, nicht nur auf einer Entscheidung, sondern auf einer der Entscheidung vorgeordneten Verstandigung. (S. 59) Dieser Kernsatz der Doktorarbeit wird kurz mit historischen Beispielen belegt. Angedeutet wird auch, dass geschichtlich bewahrte Werte die Entscheidung uber das Recht bestimmen. Schliesslich folgt eine Auseinandersetzung mit der Zuricher Schule, in der die Souveranitat ein relativer Begriff wird und hoechste Machtigkeit nicht Allmachtigkeit bedeutet.