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Nicht nur durch die Falle ‘Gran Canaria’, ‘Turkischer Basar’ und ‘Isle of Man’ hat sich das IPR der Verbrauchervertrage zu einem komplexen Teil des Internationalen Vertragsrechts entwickelt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen in europaischen Verbraucherschutzrichtlinien wie etwa der Garantierichtlinie werfen grundsatzliche Fragen zum Verhaltnis zwischen IPR und Europarecht auf. Stefan Klauer untersucht das Verhaltnis des sogenannten ‘Richtlinien-IPR’ zum Roemer EVUE und den nationalen Umsetzungen. Er analysiert die Prinzipien und Interessenlage bei internationalen Verbrauchervertragen und zeigt, wie die verschiedenen Bestimmungen miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Richtlinien-IPR ist im Sinne von Art. 5 Roemer EVUE auszulegen. Daruber hinaus fordert es aber auch den kollisionsrechtlichen Schutz des ‘aktiven’ Verbrauchers durch eine besondere Binnenmarktanknupfung. Die Untersuchung der Richtlinienumsetzungen geht weit uber den Blickwinkel des rein nationalen Rechts hinaus. Stefan Klauer vergleicht ganz im Sinne einer europaischen Rechtswissenschaft eine Vielzahl von Umsetzungen. Sie werden haufig den Vorgaben der Richtlinien nicht gerecht und missachten verbindliche Leitlinien des Art. 5 Roemer EVUE. Der Tendenz, das eigene Recht als international zwingend durchzusetzen, sollte durch die Reform des UEbereinkommens Einhalt geboten werden.
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Nicht nur durch die Falle ‘Gran Canaria’, ‘Turkischer Basar’ und ‘Isle of Man’ hat sich das IPR der Verbrauchervertrage zu einem komplexen Teil des Internationalen Vertragsrechts entwickelt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen in europaischen Verbraucherschutzrichtlinien wie etwa der Garantierichtlinie werfen grundsatzliche Fragen zum Verhaltnis zwischen IPR und Europarecht auf. Stefan Klauer untersucht das Verhaltnis des sogenannten ‘Richtlinien-IPR’ zum Roemer EVUE und den nationalen Umsetzungen. Er analysiert die Prinzipien und Interessenlage bei internationalen Verbrauchervertragen und zeigt, wie die verschiedenen Bestimmungen miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Richtlinien-IPR ist im Sinne von Art. 5 Roemer EVUE auszulegen. Daruber hinaus fordert es aber auch den kollisionsrechtlichen Schutz des ‘aktiven’ Verbrauchers durch eine besondere Binnenmarktanknupfung. Die Untersuchung der Richtlinienumsetzungen geht weit uber den Blickwinkel des rein nationalen Rechts hinaus. Stefan Klauer vergleicht ganz im Sinne einer europaischen Rechtswissenschaft eine Vielzahl von Umsetzungen. Sie werden haufig den Vorgaben der Richtlinien nicht gerecht und missachten verbindliche Leitlinien des Art. 5 Roemer EVUE. Der Tendenz, das eigene Recht als international zwingend durchzusetzen, sollte durch die Reform des UEbereinkommens Einhalt geboten werden.