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Nach geltendem Verfahrensrecht sind die Verwaltungsgerichte fur die Ermittlung des Sachverhalts verantwortlich. Marcel Kaufmann untersucht, ob dieser aus dem 19. Jahrhundert stammende Grundsatz heute in verfassungsrechtlicher und funktionaler Weise noch zu rechtfertigen ist. Er vertritt die These, dass der Untersuchungsgrundsatz zwar historisch plausibel ist, dass er jedoch mit der Ausdifferenzierung der Verwaltungsgerichte, der Normativierung des Gemeinwohls und der subjektiv-rechtlichen Zweckbestimmung des Verwaltungsprozesses seine innere Rechtfertigung verloren hat. Der Autor rekonstruiert den verfassungsrechtlichen Begriff der Rechtsprechung als unparteiische Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten und pladiert fur eine restriktive Interpretation des Art. 19 Abs. 4 GG als Garantie individueller Rechtsausubung vor Gericht.
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Nach geltendem Verfahrensrecht sind die Verwaltungsgerichte fur die Ermittlung des Sachverhalts verantwortlich. Marcel Kaufmann untersucht, ob dieser aus dem 19. Jahrhundert stammende Grundsatz heute in verfassungsrechtlicher und funktionaler Weise noch zu rechtfertigen ist. Er vertritt die These, dass der Untersuchungsgrundsatz zwar historisch plausibel ist, dass er jedoch mit der Ausdifferenzierung der Verwaltungsgerichte, der Normativierung des Gemeinwohls und der subjektiv-rechtlichen Zweckbestimmung des Verwaltungsprozesses seine innere Rechtfertigung verloren hat. Der Autor rekonstruiert den verfassungsrechtlichen Begriff der Rechtsprechung als unparteiische Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten und pladiert fur eine restriktive Interpretation des Art. 19 Abs. 4 GG als Garantie individueller Rechtsausubung vor Gericht.