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Eine Studie zur Relativitat der rechtlichen Verselbstandigung von Gesellschaften Rechtsfahige Gesellschaften werden im Rechtsverkehr gegenuber ihren Gesellschaftern als eigene Rechtsgebilde verselbstandigt und naturlichen Personen gleichgestellt. Andererseits handelt es sich bei ihnen um Rechtsgebilde, die in ihrer Willensbildung, ihrem Verhalten und in vermoegensmassiger Hinsicht ganz oder teilweise von den hinter ihnen stehenden naturlichen Personen abhangig sind. Damit stellt sich bei der Rechtsanwendung auf rechtsfahige Gesellschaften und ihre Gesellschafter die Frage, ob und wie die Zurechnung eines bestimmten, in der Person eines Gesellschafters oder der Gesellschaft gegebenen Umstands (z. B. menschliche Eigenschaft, rechtlicher Status, Haftung) zur Gesellschaft und umgekehrt moeglich ist bzw. ob die Gesellschaft mit einem einzelnen Gesellschafter ausnahmsweise als rechtliche Einheit betrachtet werden kann. Peter Jung entwickelt fur diese Rechtsanwendungsprobleme ein einerseits gesellschaftsformubergreifendes und andererseits nach dem Zweck und Kontext der jeweils anzuwendenden Rechtsregel differenzierendes Loesungsmodell. Er zeigt, dass es fur die etwaige Statusvermittlung, Gesellschafterhaftung, Zurechnung oder Identifikation entscheidend auf die unternehmerische Beteiligung und Mitwirkung des in den Blick genommenen Gesellschafters am Gesellschaftsunternehmen ankommt.
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Eine Studie zur Relativitat der rechtlichen Verselbstandigung von Gesellschaften Rechtsfahige Gesellschaften werden im Rechtsverkehr gegenuber ihren Gesellschaftern als eigene Rechtsgebilde verselbstandigt und naturlichen Personen gleichgestellt. Andererseits handelt es sich bei ihnen um Rechtsgebilde, die in ihrer Willensbildung, ihrem Verhalten und in vermoegensmassiger Hinsicht ganz oder teilweise von den hinter ihnen stehenden naturlichen Personen abhangig sind. Damit stellt sich bei der Rechtsanwendung auf rechtsfahige Gesellschaften und ihre Gesellschafter die Frage, ob und wie die Zurechnung eines bestimmten, in der Person eines Gesellschafters oder der Gesellschaft gegebenen Umstands (z. B. menschliche Eigenschaft, rechtlicher Status, Haftung) zur Gesellschaft und umgekehrt moeglich ist bzw. ob die Gesellschaft mit einem einzelnen Gesellschafter ausnahmsweise als rechtliche Einheit betrachtet werden kann. Peter Jung entwickelt fur diese Rechtsanwendungsprobleme ein einerseits gesellschaftsformubergreifendes und andererseits nach dem Zweck und Kontext der jeweils anzuwendenden Rechtsregel differenzierendes Loesungsmodell. Er zeigt, dass es fur die etwaige Statusvermittlung, Gesellschafterhaftung, Zurechnung oder Identifikation entscheidend auf die unternehmerische Beteiligung und Mitwirkung des in den Blick genommenen Gesellschafters am Gesellschaftsunternehmen ankommt.