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Mit der 22. Auflage des 5. Bandes werden die 328-510c ZPO auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. Die Kommmentierungen zu 328-329 stammen von Herbert Roth, die zu 330-354 von Wolfgang Grundsky. Christian Berger hat die Kommentierungen zu 355-401 vorgenommen, Dieter Leipold die zu 402-510c.
Was die Praxis bisher beschaftigt hat oder ihr, soweit absehbar, Schwierigkeiten bereiten koennte, wird frei von jeder akademischen Attitude mit umfassenden Belegen zusammengetragen und diskutiert - und das in einer Vollstandigkeit, die dem Benutzer allenfalls bei ihrer Erschliessung Schwierigkeiten bereiten koennte. In der Sache behauptet der Kommentar ganz unangefochten seine fuhrende Position als uberaus sorgfaltige, luckenlose und jedem denkbaren Anspruch genugende Prasentation des deutschen Zivilprozessrechts.
Herbert Gunter Staatsanzeiger fur das Land Hessen 2005, 3432
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Mit der 22. Auflage des 5. Bandes werden die 328-510c ZPO auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. Die Kommmentierungen zu 328-329 stammen von Herbert Roth, die zu 330-354 von Wolfgang Grundsky. Christian Berger hat die Kommentierungen zu 355-401 vorgenommen, Dieter Leipold die zu 402-510c.
Was die Praxis bisher beschaftigt hat oder ihr, soweit absehbar, Schwierigkeiten bereiten koennte, wird frei von jeder akademischen Attitude mit umfassenden Belegen zusammengetragen und diskutiert - und das in einer Vollstandigkeit, die dem Benutzer allenfalls bei ihrer Erschliessung Schwierigkeiten bereiten koennte. In der Sache behauptet der Kommentar ganz unangefochten seine fuhrende Position als uberaus sorgfaltige, luckenlose und jedem denkbaren Anspruch genugende Prasentation des deutschen Zivilprozessrechts.
Herbert Gunter Staatsanzeiger fur das Land Hessen 2005, 3432