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Die Neuauflage des vierten Bandes bietet der Praxis eine fundierte, umfassende und gleichwohl transparente Erlauterung der fur den Zivilprozess zentralen Materien unter Berucksichtigung der vielfaltigen Gesetzesanderungen und der neuen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Eingearbeitet sind u.a. neue Bestimmungen uber die Guteverhandlung, den Freibeweis, die elektronische Aktenfuhrung sowie uber die Anhoerungsruge. Neben den AEnderungen zu den ausserst praxisrelevanten Themen der Beweisfuhrung, der Beweiswurdigung und der Beweislast einschliesslich der von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen ist auch die reichhaltige Rechtsprechung zur materiellen Rechtskraft in die Neukommentierung eingeflossen. Dasselbe gilt fur die erweiterte Darstellung der Feststellungsklage. In die Streitgegenstandslehre wurden die neueren Entwicklungen im Europarecht eingearbeitet. Eine weitgehende Neukommentierung haben die Parteianderungen und die Klagerucknahme erfahren.
Der Grosskommentar ist ein Standardwerk in der Rechtsliteratur. Mit der Neuauflage wird er auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur gebracht. Das Werk bietet mit seinen umfangreichen Literaturangaben die Moeglichkeit, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen.
Ellen Scherbel Allgemeines Ministerialblatt 2006, 588
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Die Neuauflage des vierten Bandes bietet der Praxis eine fundierte, umfassende und gleichwohl transparente Erlauterung der fur den Zivilprozess zentralen Materien unter Berucksichtigung der vielfaltigen Gesetzesanderungen und der neuen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Eingearbeitet sind u.a. neue Bestimmungen uber die Guteverhandlung, den Freibeweis, die elektronische Aktenfuhrung sowie uber die Anhoerungsruge. Neben den AEnderungen zu den ausserst praxisrelevanten Themen der Beweisfuhrung, der Beweiswurdigung und der Beweislast einschliesslich der von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen ist auch die reichhaltige Rechtsprechung zur materiellen Rechtskraft in die Neukommentierung eingeflossen. Dasselbe gilt fur die erweiterte Darstellung der Feststellungsklage. In die Streitgegenstandslehre wurden die neueren Entwicklungen im Europarecht eingearbeitet. Eine weitgehende Neukommentierung haben die Parteianderungen und die Klagerucknahme erfahren.
Der Grosskommentar ist ein Standardwerk in der Rechtsliteratur. Mit der Neuauflage wird er auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur gebracht. Das Werk bietet mit seinen umfangreichen Literaturangaben die Moeglichkeit, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen.
Ellen Scherbel Allgemeines Ministerialblatt 2006, 588