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Die von einer Euphorie der Ausgliederung gepragte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlassigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht oeffentlicher Unternehmen, also verselbstandigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um oeffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tatigkeiten ( 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfullen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven fur die Rechtsformgestaltung oeffentlicher Unternehmen. Ausserdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfugbare Kanon oeffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu koennen, werden im dritten Teil Loesungsansatze prasentiert. Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor pladiert fur eine Konturierung einer eigenstandigen Rechtsform oeffentlicher Unternehmen auf der Basis einer oeffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren moegliche Organisationsstruktur.
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Die von einer Euphorie der Ausgliederung gepragte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlassigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht oeffentlicher Unternehmen, also verselbstandigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um oeffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tatigkeiten ( 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfullen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven fur die Rechtsformgestaltung oeffentlicher Unternehmen. Ausserdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfugbare Kanon oeffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu koennen, werden im dritten Teil Loesungsansatze prasentiert. Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor pladiert fur eine Konturierung einer eigenstandigen Rechtsform oeffentlicher Unternehmen auf der Basis einer oeffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren moegliche Organisationsstruktur.