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Es gehoert zum Allgemeingut der Schuldrechtsdogmatik, dass kausale Schuldvertrage ‘ihren Rechtsgrund in sich tragen’. Daraus wird abgeleitet, dass Forderungen aus kausalen Schuldvertragen nicht kondiziert werden koennten. Aber ist die Pramisse uberhaupt zutreffend? Nach einer Begrundung dieser Annahme sucht man in der Literatur vergeblich. Ausgehend von praktischen Anwendungsfallen, die vom Recht der Vorvertrage bis zum Kreditsicherungsrecht reichen, zeigt Francesca Mazza mit ihrer dogmatisch ausgerichteten Untersuchung, dass die Behauptung nicht zutrifft. UEberlegungen zum System des Zuwendungsrechts und zum Begriff des Rechtsgrundes fuhren zu dem Ergebnis, dass Forderungen aus kausalen Schuldvertragen entgegen verbreiteter Ansicht Gegenstand der Leistungskondiktion sein koennen. Methodisch werden die abstrakten Reflexionen stets durch den Ruckgriff auf Beispielfalle mit konkreter Anschauung verbunden. Die aus der Analyse der Struktur der Forderung und des Synallagmas gewonnenen Erkenntnisse ermoeglichen es, Grundprinzipien der Zivilrechtsdogmatik in neuem Licht zu betrachten und den Begriff des rechtlichen Grundes zu prazisieren. Die rechtstechnisch und funktional vergleichende Zusammenschau des Gesamtarsenals der burgerlichrechtlichen Instrumente zur Ruckabwicklung von Zuwendungen gewahrleistet, dass sich die von der Autorin befurwortete Kondizierbarkeit kausaler Forderungen ohne Wertungswiderspruche in die Systematik des BGB einfugt. Das wird auch durch die Auswertung der Entstehungsmaterialien zum BGB bestatigt. Am Ende der Untersuchung wird dargestellt, wie die Kondiktion einer Forderung rechtstechnisch durchzufuhren ist. Ausserdem geht die Autorin auf die Schuldrechtsreform ein.
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Es gehoert zum Allgemeingut der Schuldrechtsdogmatik, dass kausale Schuldvertrage ‘ihren Rechtsgrund in sich tragen’. Daraus wird abgeleitet, dass Forderungen aus kausalen Schuldvertragen nicht kondiziert werden koennten. Aber ist die Pramisse uberhaupt zutreffend? Nach einer Begrundung dieser Annahme sucht man in der Literatur vergeblich. Ausgehend von praktischen Anwendungsfallen, die vom Recht der Vorvertrage bis zum Kreditsicherungsrecht reichen, zeigt Francesca Mazza mit ihrer dogmatisch ausgerichteten Untersuchung, dass die Behauptung nicht zutrifft. UEberlegungen zum System des Zuwendungsrechts und zum Begriff des Rechtsgrundes fuhren zu dem Ergebnis, dass Forderungen aus kausalen Schuldvertragen entgegen verbreiteter Ansicht Gegenstand der Leistungskondiktion sein koennen. Methodisch werden die abstrakten Reflexionen stets durch den Ruckgriff auf Beispielfalle mit konkreter Anschauung verbunden. Die aus der Analyse der Struktur der Forderung und des Synallagmas gewonnenen Erkenntnisse ermoeglichen es, Grundprinzipien der Zivilrechtsdogmatik in neuem Licht zu betrachten und den Begriff des rechtlichen Grundes zu prazisieren. Die rechtstechnisch und funktional vergleichende Zusammenschau des Gesamtarsenals der burgerlichrechtlichen Instrumente zur Ruckabwicklung von Zuwendungen gewahrleistet, dass sich die von der Autorin befurwortete Kondizierbarkeit kausaler Forderungen ohne Wertungswiderspruche in die Systematik des BGB einfugt. Das wird auch durch die Auswertung der Entstehungsmaterialien zum BGB bestatigt. Am Ende der Untersuchung wird dargestellt, wie die Kondiktion einer Forderung rechtstechnisch durchzufuhren ist. Ausserdem geht die Autorin auf die Schuldrechtsreform ein.