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Die Rechtsfolgen einer Norm hangen haufig davon ab, uber welche Kenntnisse von bestimmten Umstanden jemand verfugt. Unter welchen Voraussetzungen mussen sich juristische Personen und andere Organisationen das innerhalb ihrer Organisation vorhandene Wissen zurechnen lassen? Petra Buck behandelt diese wissenschaftlich umstrittene Frage, die auch fur die Praxis von Bedeutung ist. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Frage, was positive Kenntnis im Rechtssinne uberhaupt ist und welche Anforderungen an diese zu stellen sind. Sodann untersucht die Autorin vor allem, ob fur die Wissenszurechnung bei juristischen Personen eine Sonderdogmatik erforderlich ist, oder ob nicht vielmehr ein fur samtliche Wissensnormen und Organisationsformen gultiges, abschliessendes System der Zurechnung von Wissen treffender ware. Inwieweit sind die wenigen Anknupfungspunkte, die das Zivilrecht fur eine Zurechnung von Wissen bereithalt, uberhaupt geeignet, die Grundlage einer Wissenszurechnungsdogmatik abzugeben? Petra Buck setzt zwar bei einer an 166 BGB anknupfenden Systembildung an, zeigt aber auch deren Grenzen. Sie zeigt die Schwachpunkte des von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs favorisierten Loesungsansatzes auf, der beim Kriterium der Verantwortlichkeit fur die Schaffung von Risiken im Rahmen arbeitsteiliger Aktivitaten ansetzt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und mit Hilfe des 166 BGB sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben entwickelt sie schliesslich einen eigenen Loesungsansatz. Zudem geht sie auf die Schranken des moeglichen Informationsflusses in Organisationen ein.
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Die Rechtsfolgen einer Norm hangen haufig davon ab, uber welche Kenntnisse von bestimmten Umstanden jemand verfugt. Unter welchen Voraussetzungen mussen sich juristische Personen und andere Organisationen das innerhalb ihrer Organisation vorhandene Wissen zurechnen lassen? Petra Buck behandelt diese wissenschaftlich umstrittene Frage, die auch fur die Praxis von Bedeutung ist. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Frage, was positive Kenntnis im Rechtssinne uberhaupt ist und welche Anforderungen an diese zu stellen sind. Sodann untersucht die Autorin vor allem, ob fur die Wissenszurechnung bei juristischen Personen eine Sonderdogmatik erforderlich ist, oder ob nicht vielmehr ein fur samtliche Wissensnormen und Organisationsformen gultiges, abschliessendes System der Zurechnung von Wissen treffender ware. Inwieweit sind die wenigen Anknupfungspunkte, die das Zivilrecht fur eine Zurechnung von Wissen bereithalt, uberhaupt geeignet, die Grundlage einer Wissenszurechnungsdogmatik abzugeben? Petra Buck setzt zwar bei einer an 166 BGB anknupfenden Systembildung an, zeigt aber auch deren Grenzen. Sie zeigt die Schwachpunkte des von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs favorisierten Loesungsansatzes auf, der beim Kriterium der Verantwortlichkeit fur die Schaffung von Risiken im Rahmen arbeitsteiliger Aktivitaten ansetzt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und mit Hilfe des 166 BGB sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben entwickelt sie schliesslich einen eigenen Loesungsansatz. Zudem geht sie auf die Schranken des moeglichen Informationsflusses in Organisationen ein.