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Christian Calliess untersucht das Spannungsverhaltnis zwischen dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und dem insbesondere in Art. 20a GG zum Ausdruck kommenden Umweltstaatsprinzip. Hintergrund ist die in den Sozialwissenschaften konstatierte ‘Risikogesellschaft’, in der (z.B. in der Biotechnologie) der Umgang mit naturwissenschaftlicher Ungewissheit und Risiken eine permanente Herausforderung fur den Staat darstellt. Folglich muss der Staat seine aus dem Gewaltmonopol fliessende Schutzaufgabe wahrnehmen und ist uber die klassische Gefahrenabwehr hinaus nunmehr zur Risikovorsorge verpflichtet. Daher ist der Umweltstaat rechtlich gesehen Vorsorgestaat. Mit dem Vorsorgeprinzip, das Christian Calliess zunachst ausfuhrlich konkretisiert und konturiert, koennen weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Das so skizzierte Spannungsverhaltnis loest sich im materiellen Rechtsstaat auf der Ebene der Grundrechte, die als Abwehrrechte einerseits und als Schutzanspruche andererseits ein mehrpoliges Verfassungsrechtsverhaltnis begrunden. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor grundrechtsdogmatische Vorgaben (z.B. Gleichberechtigung von Abwehr- und Schutzdimension; Notwendigkeit einer mehrpoligen Verhaltnismassigkeitsprufung), die sodann mit Blick auf konkrete, in Wissenschaft und Praxis diskutierte Loesungsansatze im Verfassungs- und Verwaltungsrecht angewandt werden.
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Christian Calliess untersucht das Spannungsverhaltnis zwischen dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und dem insbesondere in Art. 20a GG zum Ausdruck kommenden Umweltstaatsprinzip. Hintergrund ist die in den Sozialwissenschaften konstatierte ‘Risikogesellschaft’, in der (z.B. in der Biotechnologie) der Umgang mit naturwissenschaftlicher Ungewissheit und Risiken eine permanente Herausforderung fur den Staat darstellt. Folglich muss der Staat seine aus dem Gewaltmonopol fliessende Schutzaufgabe wahrnehmen und ist uber die klassische Gefahrenabwehr hinaus nunmehr zur Risikovorsorge verpflichtet. Daher ist der Umweltstaat rechtlich gesehen Vorsorgestaat. Mit dem Vorsorgeprinzip, das Christian Calliess zunachst ausfuhrlich konkretisiert und konturiert, koennen weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Das so skizzierte Spannungsverhaltnis loest sich im materiellen Rechtsstaat auf der Ebene der Grundrechte, die als Abwehrrechte einerseits und als Schutzanspruche andererseits ein mehrpoliges Verfassungsrechtsverhaltnis begrunden. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor grundrechtsdogmatische Vorgaben (z.B. Gleichberechtigung von Abwehr- und Schutzdimension; Notwendigkeit einer mehrpoligen Verhaltnismassigkeitsprufung), die sodann mit Blick auf konkrete, in Wissenschaft und Praxis diskutierte Loesungsansatze im Verfassungs- und Verwaltungsrecht angewandt werden.