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Das Haushaltsrecht regelt die interne Finanzordnung des Staates und anderer juristischer Personen des oeffentlichen Rechts. Vereinfachend ausgedruckt, befasst es sich mit der Verteilung der oeffentlichen (Steuer-)Gelder auf die einzelnen Behoerden, mit der Verausgabung und Verbuchung dieser Gelder sowie mit der vorausgehenden Einnahmen- und Ausgabenplanung. Hauptsachlich bedingt durch staatswissenschaftliche Tradition ist das Haushaltsrecht ‘kameralistisch’ ausgeformt; es unterscheidet sich somit grundlegend von der Finanzwirtschaft privater Unternehmen. Seit einiger Zeit wird in Politik, Verwaltung und Literatur verstarkt bezweifelt, dass das Haushaltsrecht in seiner hergebrachten Form den Anforderungen des ‘modernen’ Finanzstaats noch genugt. Mittlerweile durchziehen Reformmodelle die gesamte oeffentliche Verwaltung, die durchweg pragmatisch konzipiert sind und sich mehr oder minder stark an die Entwicklung in der Privatwirtschaft anlehnen. Die Frage nach den rechtlichen Moeglichkeiten und Grenzen wurde in diesem Zusammenhang bislang noch nicht befriedigend beantwortet. Christoph Groepl stellt sich dieser Aufgabe, indem er zunachst die Dogmatik des geltenden Haushaltsrechts kritisch pruft, die Reformmodelle vorstellt und diese einer (verfassungs-)rechtlichen Wurdigung unterzieht. Schliesslich untersucht er besonders relevante Einzelgebiete wie das Rechnungswesen, die Schulden- und Personalbewirtschaftung und die Liegenschaftsverwaltung.
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Das Haushaltsrecht regelt die interne Finanzordnung des Staates und anderer juristischer Personen des oeffentlichen Rechts. Vereinfachend ausgedruckt, befasst es sich mit der Verteilung der oeffentlichen (Steuer-)Gelder auf die einzelnen Behoerden, mit der Verausgabung und Verbuchung dieser Gelder sowie mit der vorausgehenden Einnahmen- und Ausgabenplanung. Hauptsachlich bedingt durch staatswissenschaftliche Tradition ist das Haushaltsrecht ‘kameralistisch’ ausgeformt; es unterscheidet sich somit grundlegend von der Finanzwirtschaft privater Unternehmen. Seit einiger Zeit wird in Politik, Verwaltung und Literatur verstarkt bezweifelt, dass das Haushaltsrecht in seiner hergebrachten Form den Anforderungen des ‘modernen’ Finanzstaats noch genugt. Mittlerweile durchziehen Reformmodelle die gesamte oeffentliche Verwaltung, die durchweg pragmatisch konzipiert sind und sich mehr oder minder stark an die Entwicklung in der Privatwirtschaft anlehnen. Die Frage nach den rechtlichen Moeglichkeiten und Grenzen wurde in diesem Zusammenhang bislang noch nicht befriedigend beantwortet. Christoph Groepl stellt sich dieser Aufgabe, indem er zunachst die Dogmatik des geltenden Haushaltsrechts kritisch pruft, die Reformmodelle vorstellt und diese einer (verfassungs-)rechtlichen Wurdigung unterzieht. Schliesslich untersucht er besonders relevante Einzelgebiete wie das Rechnungswesen, die Schulden- und Personalbewirtschaftung und die Liegenschaftsverwaltung.