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Die Mitwirkung des Notars an Rechtsvorgangen, mit denen Privatpersonen ihre rechtlichen Verhaltnisse regeln und gestalten, hat besonders in Deutschland - aber auch in OEsterreich - immer haufiger zur Folge, dass Beteiligte die Verantwortung fur fehlgeschlagene Erwartungen, die sie mit dem notariellen Rechtsgeschaft verbunden haben, beim Notar suchen. Nicht selten wird so der Notar fur finanzielle Nachteile haftbar gemacht. Damit steht der Notar dem anspruchstellenden Burger im Rahmen des Haftungsanspruches nicht in oeffentlich-rechtlicher oder hoheitlicher Beziehung gegenuber, sondern als Gegner eines zivilrechtlichen Anspruches. Diese zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Notars wirft insbesondere wegen seiner von Unabhangigkeit und Unparteilichkeit gepragten Stellung als Amtstrager zahlreiche Besonderheiten auf, die - was nicht immer adaquat berucksichtigt wird - ein ganz eigenstandiges Haftungssystem erfordert. Gabriele Godl untersucht zunachst die einzelnen Tatigkeiten der Notare beider Lander, die Rechtsverhaltnisse der Beteiligten zum Notar und die gesetzlichen Grundlagen fur eine Haftung. Dabei zeigt sich, dass das deutsche Haftungsrecht grundsatzlich vorzugswurdig erscheint, weil es die Spezifika des Notaramtes angemessener berucksichtigt als das oesterreichische Recht. Anschliessend beleuchtet Gabriele Godl die Voraussetzungen eines Notarhaftungsanspruches und pruft, ob und inwieweit von oesterreichischen Gerichten eine Nachrangigkeit der Notarhaftung ohne spezielle gesetzliche Grundlage praktiziert wird. Dazu untersucht sie die wesentlichen Begrundungsversuche fur eine Nachrangigkeit der Notarhaftung und vergleicht diese in ihren materiell-rechtlichen und prozessualen Konsequenzen mit dem deutschen Recht.
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Die Mitwirkung des Notars an Rechtsvorgangen, mit denen Privatpersonen ihre rechtlichen Verhaltnisse regeln und gestalten, hat besonders in Deutschland - aber auch in OEsterreich - immer haufiger zur Folge, dass Beteiligte die Verantwortung fur fehlgeschlagene Erwartungen, die sie mit dem notariellen Rechtsgeschaft verbunden haben, beim Notar suchen. Nicht selten wird so der Notar fur finanzielle Nachteile haftbar gemacht. Damit steht der Notar dem anspruchstellenden Burger im Rahmen des Haftungsanspruches nicht in oeffentlich-rechtlicher oder hoheitlicher Beziehung gegenuber, sondern als Gegner eines zivilrechtlichen Anspruches. Diese zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Notars wirft insbesondere wegen seiner von Unabhangigkeit und Unparteilichkeit gepragten Stellung als Amtstrager zahlreiche Besonderheiten auf, die - was nicht immer adaquat berucksichtigt wird - ein ganz eigenstandiges Haftungssystem erfordert. Gabriele Godl untersucht zunachst die einzelnen Tatigkeiten der Notare beider Lander, die Rechtsverhaltnisse der Beteiligten zum Notar und die gesetzlichen Grundlagen fur eine Haftung. Dabei zeigt sich, dass das deutsche Haftungsrecht grundsatzlich vorzugswurdig erscheint, weil es die Spezifika des Notaramtes angemessener berucksichtigt als das oesterreichische Recht. Anschliessend beleuchtet Gabriele Godl die Voraussetzungen eines Notarhaftungsanspruches und pruft, ob und inwieweit von oesterreichischen Gerichten eine Nachrangigkeit der Notarhaftung ohne spezielle gesetzliche Grundlage praktiziert wird. Dazu untersucht sie die wesentlichen Begrundungsversuche fur eine Nachrangigkeit der Notarhaftung und vergleicht diese in ihren materiell-rechtlichen und prozessualen Konsequenzen mit dem deutschen Recht.