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In welcher Form begrenzt die Rechtsordnung die Einbeziehung Aussenstehender in den Willensbildungsprozess einer Gesellschaft? Christoph Weber eroertert die Problematik fallgruppen- und rechtsformubergreifend. Seine Auseinandersetzung mit den Moeglichkeiten und Grenzen der Privatautonomie in diesem Bereich versteht sich als Beitrag zu den Bestrebungen um die Entwicklung eines ‘Allgemeinen Teils des Gesellschaftsrechts’. Den Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, dass auch im Gesellschaftsrecht der Verzicht auf Selbstbestimmung seinerseits ein Akt der Selbstbestimmung ist. Angebliche Grenzen des Ausseneinflusses wie die Verbandssouveranitat, das Abspaltungsverbot oder die Selbstorganschaft mussen deshalb kritisch auf zugrundeliegende Wertungen befragt werden. Hindern Gesichtspunkte des Glaubigerschutzes oder solche des Selbstschutzes der Gesellschafter diese tatsachlich daran, die Geltendmachung gesellschaftsfremder Interessen im Rahmen des verbandsinternen Willensbildungsprozesses in Kauf zu nehmen und Haftungsrisiken einzugehen, die nicht mit entsprechenden Herrschaftsbefugnissen korrelieren? Christoph Weber setzt sich mit diesen Fragen auseinander und formuliert daraufhin ein eigenes Konzept: Es besteht in der Ruckbesinnung auf allgemein-privatrechtliche Grundsatze zur Preisgabe von Selbstbestimmung und fuhrt in der Tendenz zu einer deutlichen Ausweitung des Handlungsspielraums bei der Zuweisung von Einflussmoeglichkeiten an gesellschaftsfremde Dritte.
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In welcher Form begrenzt die Rechtsordnung die Einbeziehung Aussenstehender in den Willensbildungsprozess einer Gesellschaft? Christoph Weber eroertert die Problematik fallgruppen- und rechtsformubergreifend. Seine Auseinandersetzung mit den Moeglichkeiten und Grenzen der Privatautonomie in diesem Bereich versteht sich als Beitrag zu den Bestrebungen um die Entwicklung eines ‘Allgemeinen Teils des Gesellschaftsrechts’. Den Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, dass auch im Gesellschaftsrecht der Verzicht auf Selbstbestimmung seinerseits ein Akt der Selbstbestimmung ist. Angebliche Grenzen des Ausseneinflusses wie die Verbandssouveranitat, das Abspaltungsverbot oder die Selbstorganschaft mussen deshalb kritisch auf zugrundeliegende Wertungen befragt werden. Hindern Gesichtspunkte des Glaubigerschutzes oder solche des Selbstschutzes der Gesellschafter diese tatsachlich daran, die Geltendmachung gesellschaftsfremder Interessen im Rahmen des verbandsinternen Willensbildungsprozesses in Kauf zu nehmen und Haftungsrisiken einzugehen, die nicht mit entsprechenden Herrschaftsbefugnissen korrelieren? Christoph Weber setzt sich mit diesen Fragen auseinander und formuliert daraufhin ein eigenes Konzept: Es besteht in der Ruckbesinnung auf allgemein-privatrechtliche Grundsatze zur Preisgabe von Selbstbestimmung und fuhrt in der Tendenz zu einer deutlichen Ausweitung des Handlungsspielraums bei der Zuweisung von Einflussmoeglichkeiten an gesellschaftsfremde Dritte.