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Die negativen Freiheitsrechte werden in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Literatur haufig als Schutzrechte des ‘egoistischen Individuums’ vor dem Staat dargestellt. Dies wird entweder in den verschiedenen Lesarten des methodologischen Individualismus als notwendiger Ausdruck des Respekts vor der Autonomie des Individuums legitimiert oder es wird kritisch als Verkurzung der menschlichen Freiheit um ihre kollektive Komponente angesehen. In der kritischen Perspektive bedarf es der Erganzung der negativen Freiheitsrechte um ein ‘positives’ Pendant, das erst ‘wirkliche’ Freiheit ermoeglicht. Karl-Heinz Ladeur zeigt, dass die verbreitete Konstruktion negativer Freiheit als ‘Abwehrrecht’ gesellschaftliche Selbstorganisation nicht ermoeglicht. Nur auf dieser Grundlage liegt der Gedanke nahe, dass die Emanzipation von privater Interessenorientierung, die sich ausdrucklich im oeffentlichen Raum vollzieht, eine rationale Ordnungsbildung erlaubt. Demgegenuber sollte der Gebrauch negativer Freiheitsrechte seinerseits Effekte erzeugen, die umfassend genutzt werden koennen. So entsteht einerseits ein Wissen, das nicht nur privat angeeignet werden kann. Zum anderen ermoeglichen die negativen Freiheitsrechte den Aufbau eines produktiven Netzwerks von Erwartungen und Konventionen. Wissen und Netzwerk bilden ein soziales Kapital, das allgemein genutzt werden kann.
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Die negativen Freiheitsrechte werden in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Literatur haufig als Schutzrechte des ‘egoistischen Individuums’ vor dem Staat dargestellt. Dies wird entweder in den verschiedenen Lesarten des methodologischen Individualismus als notwendiger Ausdruck des Respekts vor der Autonomie des Individuums legitimiert oder es wird kritisch als Verkurzung der menschlichen Freiheit um ihre kollektive Komponente angesehen. In der kritischen Perspektive bedarf es der Erganzung der negativen Freiheitsrechte um ein ‘positives’ Pendant, das erst ‘wirkliche’ Freiheit ermoeglicht. Karl-Heinz Ladeur zeigt, dass die verbreitete Konstruktion negativer Freiheit als ‘Abwehrrecht’ gesellschaftliche Selbstorganisation nicht ermoeglicht. Nur auf dieser Grundlage liegt der Gedanke nahe, dass die Emanzipation von privater Interessenorientierung, die sich ausdrucklich im oeffentlichen Raum vollzieht, eine rationale Ordnungsbildung erlaubt. Demgegenuber sollte der Gebrauch negativer Freiheitsrechte seinerseits Effekte erzeugen, die umfassend genutzt werden koennen. So entsteht einerseits ein Wissen, das nicht nur privat angeeignet werden kann. Zum anderen ermoeglichen die negativen Freiheitsrechte den Aufbau eines produktiven Netzwerks von Erwartungen und Konventionen. Wissen und Netzwerk bilden ein soziales Kapital, das allgemein genutzt werden kann.