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Hendrik Stoessel untersucht das Wesen der evangelischen Kirchenleitung. Er geht von der Erfahrung aus, dass im kirchlichen Alltag Rudolph Sohms Unterscheidung zwischen Geist- und Rechtskirche theoretisch und praktisch noch immer ziemlich ungebrochen zu gelten scheint. Zweifellos besteht die Gemeinde Jesu Christi aus mehr als Gesetzes- und Verordnungsblattern, Gemeindesatzungen und Statistiken. Zudem hat sie seit der Zeit der Junger Jesu eine aussere Gestalt. Sie muss (fremde) Gelder oder Raume verwalten und mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern umgehen. Ausserdem gibt es eine aussere Institution, die zahlreiche sozialdiakonische Aufgaben organisiert und gerade darin den Auftrag der Gemeinde Jesu Christi wahrnimmt. Deshalb kann es nicht erstrebenswert sein, dieses ‘AEussere’ abzuschaffen oder abzuwerten; vielmehr muss man der Kirchenleitung die Rolle und Funktion zuweisen, die dem eigentlichen Wesen der Kirche entspricht, sodass sie ihre Aufgabe, aller Welt Gottes Heil zu verkundigen, bestmoeglich erfullen kann. Mit seiner Untersuchung tragt Hendrik Stoessel zu einem einheitlichen Verstandnis von Kirchenleitung bei. Dabei dient ihm die Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden als instruktives und modellhaftes Beispiel, weil sie auf der Grundlage der Theologischen Erklarung von Barmen den geistlichen (‘innerlich-wesenhaften’) und den rechtlichen (‘ausserlich-organisatorischen’) Aspekt der Kirche in unentbehrlicher Einheit aufeinander bezieht. Vor diesem Hintergrund untersucht Hendrik Stoessel das Leitungsprinzip der badischen Landeskirche auf seine theoretische und praktische Bedeutung hin und gewinnt dadurch allgemeingultige Kriterien fur evangelisches kirchenleitendes Handeln.
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Hendrik Stoessel untersucht das Wesen der evangelischen Kirchenleitung. Er geht von der Erfahrung aus, dass im kirchlichen Alltag Rudolph Sohms Unterscheidung zwischen Geist- und Rechtskirche theoretisch und praktisch noch immer ziemlich ungebrochen zu gelten scheint. Zweifellos besteht die Gemeinde Jesu Christi aus mehr als Gesetzes- und Verordnungsblattern, Gemeindesatzungen und Statistiken. Zudem hat sie seit der Zeit der Junger Jesu eine aussere Gestalt. Sie muss (fremde) Gelder oder Raume verwalten und mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern umgehen. Ausserdem gibt es eine aussere Institution, die zahlreiche sozialdiakonische Aufgaben organisiert und gerade darin den Auftrag der Gemeinde Jesu Christi wahrnimmt. Deshalb kann es nicht erstrebenswert sein, dieses ‘AEussere’ abzuschaffen oder abzuwerten; vielmehr muss man der Kirchenleitung die Rolle und Funktion zuweisen, die dem eigentlichen Wesen der Kirche entspricht, sodass sie ihre Aufgabe, aller Welt Gottes Heil zu verkundigen, bestmoeglich erfullen kann. Mit seiner Untersuchung tragt Hendrik Stoessel zu einem einheitlichen Verstandnis von Kirchenleitung bei. Dabei dient ihm die Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden als instruktives und modellhaftes Beispiel, weil sie auf der Grundlage der Theologischen Erklarung von Barmen den geistlichen (‘innerlich-wesenhaften’) und den rechtlichen (‘ausserlich-organisatorischen’) Aspekt der Kirche in unentbehrlicher Einheit aufeinander bezieht. Vor diesem Hintergrund untersucht Hendrik Stoessel das Leitungsprinzip der badischen Landeskirche auf seine theoretische und praktische Bedeutung hin und gewinnt dadurch allgemeingultige Kriterien fur evangelisches kirchenleitendes Handeln.