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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zustandig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsatzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoss gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben musste. Das Bundesverfassungsgericht eroeffnet jedoch keine Superrevisionsinstanz, sondern uberpruft nur spezifisches Verfassungsrecht. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoss durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunachst grundsatzliche UEberlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefuge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsatze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann'schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.
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Diese Arbeit untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde zustandig ist, um eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung zu kontrollieren. Denn grundsatzlich kann jeder Rechtsanwendungsfehler durch ein Fachgericht als Verstoss gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aufgefasst werden, den letztverantwortlich das Bundesverfassungsgericht beheben musste. Das Bundesverfassungsgericht eroeffnet jedoch keine Superrevisionsinstanz, sondern uberpruft nur spezifisches Verfassungsrecht. Um zu beantworten, wann ein Gleichheitsverstoss durch fehlerhafte Rechtsanwendung unter diesen Begriff zu fassen ist, werden zunachst grundsatzliche UEberlegungen zum allgemeinen Gleichheitssatz und seiner Bindungswirkung im Kompetenzgefuge der Gewaltenteilung herangezogen. Mit Hilfe dieser Grundsatze entwickelt die Arbeit daraufhin allgemeine Kriterien anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versucht auch den Gedanken der Schuhmann'schen Formel in die Gegenwart weiterzudenken.