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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Das Werk stellt die nationalen Rechtsordnungen der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Englands in Bezug auf besonders geschutzte Kulturguter dar und berucksichtigt das Kulturguterrecht der Europaischen Union, das Voelkerrecht sowie das Internationale Privatrecht.
Im ersten Teil untersucht der Verfasser die sachen- und schuldrechtlichen Besonderheiten von Kulturgutern als res extra commercium in den genannten Rechtsordnungen. Er unterscheidet herkoemmliche Kulturguter, archaologische Objekte sowie kirchliche Kulturguter. Der zweite Teil ist der Ausfuhrgesetzgebung gewidmet, wobei mit einer historischen Einleitung auf das roemische Recht und auf die Rechtslage im Kirchenstaat eingegangen wird. Der dritte Teil behandelt den internationalen Rechtsverkehr mit unverausserlichem Kulturgut. Der Verfasser analysiert kritisch die internationale Rechtsprechung anhand bekannter, aber auch bisher unbesprochen gebliebener Gerichtsentscheidungen. Schliesslich wird das Kulturguterrecht der Europaischen Union und der einschlagigen Staatsvertrage wie die UNESCO-Konvention von 1970 und die UNIDROIT-Konvention von 1995 behandelt. Der Verfasser zeigt Loesungsansatze auf, wie auslandisches Kulturguterrecht im Inland durchgesetzt werden koennte.
Einen Schwerpunkt bildet die Darstellung der Situation von unverausserlichem Kulturgut im franzoesischen und italienischen Recht. Der Verfasser greift dabei auf die Entstehung dieser sachenrechtlichen Besonderheit von Kulturgut als Bestandteil des sog. domaine public bzw. demanio pubblico zuruck und vergleicht diese mit dem schweizerischen und deutschen Recht.
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Das Werk stellt die nationalen Rechtsordnungen der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Englands in Bezug auf besonders geschutzte Kulturguter dar und berucksichtigt das Kulturguterrecht der Europaischen Union, das Voelkerrecht sowie das Internationale Privatrecht.
Im ersten Teil untersucht der Verfasser die sachen- und schuldrechtlichen Besonderheiten von Kulturgutern als res extra commercium in den genannten Rechtsordnungen. Er unterscheidet herkoemmliche Kulturguter, archaologische Objekte sowie kirchliche Kulturguter. Der zweite Teil ist der Ausfuhrgesetzgebung gewidmet, wobei mit einer historischen Einleitung auf das roemische Recht und auf die Rechtslage im Kirchenstaat eingegangen wird. Der dritte Teil behandelt den internationalen Rechtsverkehr mit unverausserlichem Kulturgut. Der Verfasser analysiert kritisch die internationale Rechtsprechung anhand bekannter, aber auch bisher unbesprochen gebliebener Gerichtsentscheidungen. Schliesslich wird das Kulturguterrecht der Europaischen Union und der einschlagigen Staatsvertrage wie die UNESCO-Konvention von 1970 und die UNIDROIT-Konvention von 1995 behandelt. Der Verfasser zeigt Loesungsansatze auf, wie auslandisches Kulturguterrecht im Inland durchgesetzt werden koennte.
Einen Schwerpunkt bildet die Darstellung der Situation von unverausserlichem Kulturgut im franzoesischen und italienischen Recht. Der Verfasser greift dabei auf die Entstehung dieser sachenrechtlichen Besonderheit von Kulturgut als Bestandteil des sog. domaine public bzw. demanio pubblico zuruck und vergleicht diese mit dem schweizerischen und deutschen Recht.