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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Ziel der Arbeit ist es, sowohl die rechtstheoretisch bereits eroerterten wie auch die in der Praxis bekannt gewordenen Probleme zu deuten und systematisch begrundete Loesungsvorschlage zu entwickeln. Daruber hinaus sollen bisher nicht diskutierte Fragen der Verzahnung des Strafrechts mit dem Richterrecht aufgezeigt werden.
Mit dem Europarecht und der deutschen Strafrechtsdogmatik schneiden sich zwei rechtstheoretisch fremdelnde Kreise, da das Europarecht stark von einer fallorientierten, mehr dem angloamerikanischen Rechtskreis als der deutschen Strafrechtsdogmatik verwandten Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshof (EuGH) gepragt wird. Im einzelnen werden die Vielfalt der Einwirkungsweisen des Richtlinienrechts und das Instrumentarium des Richtlinienrechts dargestellt. Es folgen grundsatzliche Vorfragen des Verhaltnisses des Strafrechts zum Gemeinschaftsrecht. Dabei geht es um die innerstaatliche Geltung und Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und um die spezifische Aufteilung der Rechtsetzungskompetenzen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Strafrechts. Ausfuhrlich widmet sich die Arbeit der richtlinienkonformen Auslegung des Strafrechts.
Der Autor untersucht den Einfluss europaischer Richtlinien gemass Art. 249 Abs. 3 EGV auf das nationale Strafrecht.
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Ziel der Arbeit ist es, sowohl die rechtstheoretisch bereits eroerterten wie auch die in der Praxis bekannt gewordenen Probleme zu deuten und systematisch begrundete Loesungsvorschlage zu entwickeln. Daruber hinaus sollen bisher nicht diskutierte Fragen der Verzahnung des Strafrechts mit dem Richterrecht aufgezeigt werden.
Mit dem Europarecht und der deutschen Strafrechtsdogmatik schneiden sich zwei rechtstheoretisch fremdelnde Kreise, da das Europarecht stark von einer fallorientierten, mehr dem angloamerikanischen Rechtskreis als der deutschen Strafrechtsdogmatik verwandten Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshof (EuGH) gepragt wird. Im einzelnen werden die Vielfalt der Einwirkungsweisen des Richtlinienrechts und das Instrumentarium des Richtlinienrechts dargestellt. Es folgen grundsatzliche Vorfragen des Verhaltnisses des Strafrechts zum Gemeinschaftsrecht. Dabei geht es um die innerstaatliche Geltung und Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und um die spezifische Aufteilung der Rechtsetzungskompetenzen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Strafrechts. Ausfuhrlich widmet sich die Arbeit der richtlinienkonformen Auslegung des Strafrechts.
Der Autor untersucht den Einfluss europaischer Richtlinien gemass Art. 249 Abs. 3 EGV auf das nationale Strafrecht.