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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Carl Schmitt hat in seiner Schrift ‘Voelkerrechtliche Grossraumordnung mit Interventionsverbot fur raumfremde Machte’ von 1939 versucht, dem Reichsbegriff zu einer voelkerrechtlichen Renaissance zu verhelfen. ‘Reich’ ist bei ihm gedacht als Kern einer europaischen Hegemonialordnung. Die Prasentation dieser Konzeption hat im nationalsozialistischen Deutschland sofort eine lebhafte Debatte ausgeloest. Der Verfasser versucht, sie nachzuzeichnen, wobei auf bisher unveroeffentlichte Dokumente aus dem umfangreichen Nachlass Carl Schmitts zuruckgegriffen wird. Der Autor weist auch auf die Parallelen zwischen Schmitts Konzeption vom ‘totalen Staat’ und jene vom Reich hin. AEhnlich wie Jungers beruhmte Wendung von der ‘totalen Mobilmachung’ hat sie Anfang der dreissiger Jahre grosses Aufsehen erregt. Das ‘Reich’ hat immer einen uber das Verfassungs- und Voelkerrecht hinausweisenden Beiklang - oder genauer: einen engen Bezug zur Politischen Theologie. Einigermassen uberraschend ist, dass der katholische Politische Theologe Carl Schmitt Begriffe benutzt, die eher aus dem Repertoire der protestantischen Theologie stammen. Auch fur die Deutung dieses Zusammenhangs wurden unveroeffentlichte Briefe aus dem Nachlass Schmitts herangezogen. Das ‘Reich’ als politische Konzeption ist nach 1945 fast spurlos in der Versenkung verschwunden, und dennoch beweist Schmitts Schrift zur ‘Grossraumordnung mit Interventionsverbot fur raumfremde Machte’ Aktualitat durch ihre antiuniversalische Stossrichtung: ‘Die notwendige Konsequenz des Universalismus ist Imperialismus’. So lautet nicht etwa ein Satz aus Schmitts Oevre, sondern er steht in dem Buch ‘Kampf der Kulturen’ des Harvard Professors Samuel P. Huntington.
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Carl Schmitt hat in seiner Schrift ‘Voelkerrechtliche Grossraumordnung mit Interventionsverbot fur raumfremde Machte’ von 1939 versucht, dem Reichsbegriff zu einer voelkerrechtlichen Renaissance zu verhelfen. ‘Reich’ ist bei ihm gedacht als Kern einer europaischen Hegemonialordnung. Die Prasentation dieser Konzeption hat im nationalsozialistischen Deutschland sofort eine lebhafte Debatte ausgeloest. Der Verfasser versucht, sie nachzuzeichnen, wobei auf bisher unveroeffentlichte Dokumente aus dem umfangreichen Nachlass Carl Schmitts zuruckgegriffen wird. Der Autor weist auch auf die Parallelen zwischen Schmitts Konzeption vom ‘totalen Staat’ und jene vom Reich hin. AEhnlich wie Jungers beruhmte Wendung von der ‘totalen Mobilmachung’ hat sie Anfang der dreissiger Jahre grosses Aufsehen erregt. Das ‘Reich’ hat immer einen uber das Verfassungs- und Voelkerrecht hinausweisenden Beiklang - oder genauer: einen engen Bezug zur Politischen Theologie. Einigermassen uberraschend ist, dass der katholische Politische Theologe Carl Schmitt Begriffe benutzt, die eher aus dem Repertoire der protestantischen Theologie stammen. Auch fur die Deutung dieses Zusammenhangs wurden unveroeffentlichte Briefe aus dem Nachlass Schmitts herangezogen. Das ‘Reich’ als politische Konzeption ist nach 1945 fast spurlos in der Versenkung verschwunden, und dennoch beweist Schmitts Schrift zur ‘Grossraumordnung mit Interventionsverbot fur raumfremde Machte’ Aktualitat durch ihre antiuniversalische Stossrichtung: ‘Die notwendige Konsequenz des Universalismus ist Imperialismus’. So lautet nicht etwa ein Satz aus Schmitts Oevre, sondern er steht in dem Buch ‘Kampf der Kulturen’ des Harvard Professors Samuel P. Huntington.