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In diesem Buch geht der Autor der Frage nach, inwiefern sich die beiden Dramen Dorothea Angermann und Vor Sonnenuntergang Gerhart Hauptmanns von ihren Vorgangern unterscheiden und wie sie sich literaturgeschichtlich einordnen lassen. Die beiden Schauspiele wurden von Hauptmann zur Zeit der ersten deutschen Demokratie der Weimarer Republik verfasst und behandeln neben den individuellen Umstanden einzelner Figuren die sozialen, politischen und gesellschaftlichen Verhaltnisse ihrer Zeit. Im Mittelpunkt steht das etablierte Burgertum. Verbindungslinien zum burgerlichen Trauerspiel Lessings, Schillers, Lenz, Klingers usw. und dem sozialen Trauerspiel Helds und Halbes verdeutlichten, dass Hauptmann sich durchaus an seinen Vorgangern orientiert. Er schafft mit seinem sozialen Trauerspiel aber eine ganz eigenwillige Dramenform, die dem Burgertum seiner Zeit unangenehme Fragen stellt und unbequeme Wahrheiten vor Augen fuhrt. Schweissinger weist nach, dass die beiden Dramen Hauptmanns weder als klassische Tragoedien noch als burgerliche Trauerspiele oder soziale Dramen klassifiziert werden koennen, stattdessen nach eigenen Definitionen verlangen.
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In diesem Buch geht der Autor der Frage nach, inwiefern sich die beiden Dramen Dorothea Angermann und Vor Sonnenuntergang Gerhart Hauptmanns von ihren Vorgangern unterscheiden und wie sie sich literaturgeschichtlich einordnen lassen. Die beiden Schauspiele wurden von Hauptmann zur Zeit der ersten deutschen Demokratie der Weimarer Republik verfasst und behandeln neben den individuellen Umstanden einzelner Figuren die sozialen, politischen und gesellschaftlichen Verhaltnisse ihrer Zeit. Im Mittelpunkt steht das etablierte Burgertum. Verbindungslinien zum burgerlichen Trauerspiel Lessings, Schillers, Lenz, Klingers usw. und dem sozialen Trauerspiel Helds und Halbes verdeutlichten, dass Hauptmann sich durchaus an seinen Vorgangern orientiert. Er schafft mit seinem sozialen Trauerspiel aber eine ganz eigenwillige Dramenform, die dem Burgertum seiner Zeit unangenehme Fragen stellt und unbequeme Wahrheiten vor Augen fuhrt. Schweissinger weist nach, dass die beiden Dramen Hauptmanns weder als klassische Tragoedien noch als burgerliche Trauerspiele oder soziale Dramen klassifiziert werden koennen, stattdessen nach eigenen Definitionen verlangen.